Stellungnahme des NABU Niedersachsen zum Rodewaldwolf
01.03.2019 Laut Ausnahmegenehmigung vom 23. Januar 2019 darf der Wolfsrüde „GW 717m“ des Rodewalder Rudels bis heute, den 28. Februar 2019, entnommen werden. Das Umweltministerium hat mittlerweile verlautbaren lassen, dass die Genehmigung bis zum 31.03.2019 verlängert worden ist. Die Abschussgenehmigung erfolgte am 23. Januar 2019 durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit Unterstützung des Niedersächsischen Umweltministeriums (MU) und gelangte erst acht Tage später am 31. Januar 2019 an die Öffentlichkeit. Bis knapp drei Wochen nach Abschussgenehmigung gab es keinerlei Informationen für die Öffentlichkeit. Auch Umweltverbände wie der NABU waren von Informationen abgeschnitten und haben trotz mehrfachen