Wolf erschossen – „in Notwehr?“

Wolf erschossen – „in Notwehr?“

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21.01.2019

Bei Potsdam (Brandenburg) ist ein Wolf während einer Bewegungsjagd von einem holländischen Jäger erschossen worden, weil er mehrere Hunde attackiert hat. Der Wolf habe auf Rufe und einen Warnschuss nicht reagiert. Der DJV, so heißt es, nehme den Fall „sehr ernst“ und fordere „Rechtssicherheit“ für die Jäger. „Sie müssen wissen, wie sie sich in einem derartigen Notstand verhalten sollen“, wird DJV-Präsident Hartwig Fischer zitiert.

Diese „Rechtssicherheit“ ist gegeben: Zum einen ist der Wolf streng geschützt und darf nicht getötet werden. Zum anderen gibt es einen „rechtfertigenden Notstand“ nach § 34 StGB. Wir haben es hier mit einer „konkurrierenden Rechtslage“ zu tun, aber nicht mit fehlender „Rechtssicherheit.“ Diese wird hergestellt, indem der Fall vor Gericht verhandelt wird. Im Vordergrund wird dabei die Frage stehen, ob die Tötung des Wolfes „verhältnismäßig“ war. Eine Handlungsanweisung nach Rezeptbuchmanier, wie man sich das anscheinend beim DJV vorstellt, kann es dazu nicht geben. Wer einen Wolf tötet, muss sich dafür verantworten können. Hierzu kann auf das Gutachten von Kubicki verwiesen werden, der sich gründlich mit dieser Sachlage beschäftigt hat. Auch Meyer-Ravenstein hat dazu Empfehlungen formuliert. Beide raten einem Jäger, der in der beschriebenen Situation mit der Waffe eingreifen möchte, zu äußerster Zurückhaltung.

WOLFSITE wird auf den Fall zu sprechen kommen, wenn mehr Information dazu verfügbar ist. Im Augenblick gilt: Vor Schnellschüssen sei gewarnt!

Am 31.12.2019 hat der Umweltminister von Schleswig-Holstein Jan Philipp Albrecht den Wolf GW924m, der in Südholstein wiederholt Schafe gerissen hatte, die dem amtlichen Standard entsprechend geschützt waren, zum Abschuss freigegeben. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel an dieser Darstellung.

WOLFSITE wird auch diesen Fall… siehe oben: keine Schnellschüsse.

Anscheinend ermutigt durch den Vorgang will nun der Umweltminister von Niedersachsen Olaf Lies auch den Rodewaldwolf, benannt nach der Örtlichkeit, wo er zu Hause ist, auf die Abschussliste setzen.

WOLFSITE wird… aber ja, das kennen Sie schon.

Bereits am 31.10.2018 hat im Ostallgäu ein Wolf an einem tot aufgefundenen Kalb eine DNA-Spur hinterlassen. Das ergab eine neuerliche Untersuchung der Probe – vorher waren keine Hinweise auf Wolf gefunden worden. Die Pressemeldung des bayerischen Landesamtes hält fest, dass es sich nicht um den Wolf handelt, der vor Monaten einige Kälber im Oberallgäu gerissen hatte und seitdem verschwunden ist. Es gibt auch keine Erklärung dafür, ob das Kalb wolfstypische Bissverletzungen aufgewiesen hatte und woran die Mutterkuh umgekommen sei, die tot neben dem Kalb vorgefunden worden war, ohne Verletzungen.

Und schließlich, so wird auf lokaler Ebene verbreitet, sei die in Nordrhein-Westfalen sesshaft gewordene Wölfin „Gloria von Wesel“ gar kein Wolf, sondern ein Wolf-Hund-Mischling. Das will der selbst ernannte Hybridenexperte Wernher Gerhards,  Meißen, auf Handyfotos erkannt haben. Neuerdings lässt er sich als „EU-Wolfsexperte“ handeln. Einen solchen gibt es nicht bei der EU. Gerhards‘ Kommentare zu den Fotos machen allenfalls deutlich, dass er Wölfe nicht kennt. Trotzdem fallen Politiker immer wieder auf seine abstrusen Ansichten herein. In diesem Fall scheint ihm Landrat Dr. Ansgar Müller auf den Leim gegangen zu sein.