Ernst oder erheblich – der kleine Unterschied
30.06.2019 Noch vor Ende Juni will der Bundestag die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschieden. Damit soll der Abschuss von Wölfen, die standardgemäße Herdenschutzmaßnahmen wiederholt überwunden haben, künftig leichter möglich sein. Die dazu erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung darf allerdings bereits bei „ernsten“, nicht wie bisher erst bei „erheblichen“ Schäden erteilt werden. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das Ende Mai missverständlich formuliert habe. Mir war nicht aufgefallen, dass die Justiz einen Unterschied macht zwischen „ernsten“ und „ erheblichen“ Schäden. Ich verstehe den Unterschied immer noch nicht. Aber das ist nicht das einzig Missverständliche an diesem Vorgang. Für den Verein Wolfsschutz Deutschland geht das