Das Positionspapier des DJV zur Rückkehr des Wolfes

Das Positionspapier des DJV zur Rückkehr des Wolfes

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05.07.2015

Der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) hat anlässlich seiner Bundesjägertagung am 19.06.2015 in Dresden ein Positionspapier zur Rückkehr des Wolfes nach Deutschland herausgegeben. Hier der ungekürzte Wortlaut des Papiers mit Kommentaren von Ulrich Wotschikowsky (in kursiver Schrift. Die Ziffern stellen den Bezug zwischen Originaltext und Kommentar her). Siehe auch Lasst den Wolf wiederkommen, überall.

Der Wolf war früher in ganz Europa verbreitet. Nachdem er vom 18. bis zum 20. Jahrhundert in West- und Mitteleuropa aufgrund vieler Konflikte mit dem Menschen in vielen Gebieten durch Verfolgung ausgerottet oder auf wenige, isolierte Vorkommen zurück gedrängt wurde, gab es im Jahr 2000 wieder einen Reproduktionsnachweis von Wölfen in Deutschland (Muskauer Heide, Sachsen). Seitdem erschließen sich die Wölfe mit zunehmender Geschwindigkeit neue Lebensräume und haben sich in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fest etabliert.

Nach letztem offiziellem Stand des Bundesamtes für Naturschutz lebten im Herbst 2014 in Deutschland mindestens 31 Wolfsrudel, 4 Paare und 5 territoriale Einzeltiere sowie eine unbekannte Anzahl nicht territorialer Einzelwölfe. Für das Monitoring-Jahr 2013/2014 konnten über 100 Wolfswelpen in Deutschland bestätigt werden. Die Dynamik von Populationswachstum und -ausbreitung hat dabei in den ersten 15 Jahren auch sehr optimistische Erwartungen deutlich übertroffen. Aus den belegten Ergebnissen des Monitorings in Deutschland lässt sich kontinuierlich ein Zuwachs von über 30 Prozent pro Jahr ablesen. Die Wiederausbreitung ist nicht zuletzt ein Resultat der von den Jägern mitgetragenen Schutzbemühungen auf nationaler und internationaler Ebene. So galt der Wolf in der Bundesrepublik Deutschland seit 1987 als streng geschützte Art, während er im gleichen Jahr auf dem Gebiet der DDR auf jagdgesetzlicher Grundlage zum Abschuss freigegeben wurde. Mit der Wiedervereinigung wurde der Schutzstatus auf ganz Deutschland ausgeweitet und 1992 wurden Wölfe EU-weit unter den Schutz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) gestellt (Deutschland: Anhang II und IV).

Ziel der FFH-Richtlinie ist die Wiederherstellung bzw. Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustandes für die in den Anhängen genannten Arten. Für die großen Beutegreifer in Europa sind die fachlichen Kriterien dafür in den „Leitlinien für Managementpläne für Großraubtiere in Europa“ (Linnell et al. 2008) aufgeführt, welche die EU-Kommission als nicht rechtsverbindliche Auslegungshilfe heranzieht.

Diese Leitlinien gehen ausschließlich von einer Bewertung des Erhaltungszustandes von Großraubtieren auf Populationsebene aus. (1) Die deutsch-westpolnische Subpopulation lebt nach Ansicht des DJV an der Westgrenze des zusammenhängenden nordosteuropäisch/baltischen Wolfsvorkommens, dessen günstiger Erhaltungszustand bereits über Jahre nachgewiesen ist. Ein genetischer Austausch mit Osteuropa ist gewährleistet, was schon allein die Tatsache der Besiedelung Westpolens und Deutschlands aus dieser Region sowie nachgewiesene Zu- und Abwanderungen von Wölfen belegen.

Daneben lassen neuere Entwicklungen erkennen, dass sich in Frankreich Tiere der Alpinen Wolfspopulation über die Vogesen bis ins nördliche Lothringen in unmittelbarer Nachbarschaft zur deutschen Grenze ausgebreitet haben.

Forderung:

  • Der DJV fordert die Bundesregierung dringend auf, ihre Bemühungen zum Aufbau eines wissenschaftlich belastbaren Wolf-Monitorings in Abstimmung mit Polen fortzusetzen und mit dem Baltikum sowie mit Frankreich, der Schweiz, den Benelux-Staaten und Dänemark aufzunehmen, um mittelfristig das Ziel eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Managements zu erreichen. Das Monitoring einer grenzüberschreitenden Wolfspopulation darf nicht an Ländergrenzen oder bürokratischen Hürden scheitern. Insbesondere müssen Monitoring-Methoden international abgestimmt werden.
  • Die bereits vorhandenen und künftig zu erwartenden Ergebnisse der zahlreichen Genproben sind in regelmäßigen Abständen zu veröffentlichen und gemäß dem Umweltinformationsgesetz (UIG) jedermann zugänglich zu machen.
  • Der Schwerpunkt genetischer Untersuchungen ist auf die Zusammenhänge des deutschen Wolfsvorkommens zu denen in den Nachbarländern zu legen (2).
  • Der DJV fordert von den Entscheidungsträgern eine Klarstellung (3), dass gemäß den Kriterien der „Large Carnivore Initiative for Europe“ (LCIE) die Bezugsgrößen für den Erhaltungszustand einer Art immer für eine gesamte Population gelten und nicht etwa für Vorkommen innerhalb politisch begrenzter Gebiete.

Zu 1: Die EU-Kommission unterscheidet zehn eigenständige Wolfspopulationen in Europa. Einige hängen räumlich miteinander zusammen bzw. haben regen Austausch miteinander. Trotzdem werden sie als eigenständige Populationen betrachtet, u.a. weil sie sich genetisch unterscheiden lassen. Teile der deutschen Jägerschaft wollen gegen wissenschaftliche Regeln aus der baltischen Population und der zentraleuropäischen Flachlandpopulation eine einzige machen. Diese wäre dann mit über tausend erwachsenen Tieren in einem „günstigen Erhaltungszustand“ und könnte aus dem strengen Anhang IV in den weniger strengen Anhang V herabgestuft werden. Damit wäre ein erster Schritt getan, Wölfe bejagen zu können.  

Für Europa unterscheidet die EU zehn eigenständige Wolfspopulationen. Mehrere davon haben engen Kontakt zu Nachbarpopulationen. Dennoch werden sie als eigentändig betrachtet.

Für Europa unterscheidet die EU zehn eigenständige Wolfspopulationen. Mehrere davon haben engen Kontakt zu Nachbarpopulationen. Dennoch werden sie als eigentändig betrachtet.

In seinem Positionspapier bezieht der DJV keine klare Stellung zu dieser Auffassung. Allerdings spricht er von einer „deutsch-westpolnischen Subpopulation“, die „an der Westgrenze des zusammenhängenden nordosteuropäisch/baltischen Wolfsvorkommens“ beheimatet sei – das ist unstrittig. Aber sie ist eben KEIN Teil dieser Population.

Zu 2: Genetische Analysen beantworten eine Fülle von wichtigen Fragen, darunter Herkunft, Geschlecht, Hybridisierung, Verwandtschaftsverhältnisse, Austausch mit anderen Populationen und selbstverständlich auch die „Zusammenhänge des deutschen Wolfsvorkommens zu denen in den Nachbarländern.“ Die Forderung ist entbehrlich.

Zu 3: Das wird international so gehandhabt: Es gibt KEINE politischen Grenzen für die Beschreibung einer Population.

Umfassendes Wildtiermanagement gefordert

Der Wolf ist in Deutschland wieder großflächig anwesend. Als Großraubtier steht er damit in zahlreichen Beziehungen zu anderen Tierarten und zum Menschen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Wildtiermanagements sind neben den Beständen seiner klassischen Beutetiere auch andere Wild- und Nutztierarten zu berücksichtigen, aus denen sich z.B. Hegeverpflichtungen oder Artenschutzmaßnahmen für die Jägerschaft ergeben. Dies gilt insbesondere für Wildtierarten, die im Gegensatz zum Wolf keinen positiven Populationstrend aufweisen. Grundsätzlich darf keine Art gegen eine andere aufgewogen werden, Artenschutz ist nicht teilbar (1)!

No go Areas für Wildtiere sind ein Anachronismus - für Wölfe wie für Rothirsche. Foto Volkmar.

No go Areas für Wildtiere sind ein Anachronismus – für Wölfe wie für Rothirsche. Foto Volkmar.

Verantwortungsvolles Wildtiermanagement verlangt eine gleichrangige Berücksichtigung (2) der in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten. Die Eingrenzung z.B. des Rotwildes auf behördlich ausgewiesene Bewirtschaftungsgebiete in einigen Bundesländern ist mit der Forderung nach der flächendeckenden Ausbreitung des Wolfes nicht vereinbar.

 

 

Forderung:

  • Die derzeit in Deutschland noch bestehenden Rotwildbewirtschaftungsgebiete (3) sind aufzulösen.
  • Das Muffelwild verdient ein Schutz- und Erhaltungskonzept. Es ist eine in Deutschland seit langem heimische Art, deren genetisch wertvolle Bestände heute in Mitteleuropa leben und die in ihren ursprünglichen Insellebensräumen hochgradig gefährdet sind. (4)

Zu 1: Artenschutz ist sehr wohl teilbar, das zeigt die Praxis auf der ganzen Welt. Obwohl der Artenschutz grundsätzlich für alle Arten gilt, werden sie unterschiedlich behandelt. Die Skala reicht von strengstem Schutz (bei uns z.B. Wolf, Fischotter, Wanderfalke …) über weniger strengen Schutz (Iltis, Wildgänse) bis Bejagung auf Quotenbasis (Rothirsch), Bejagung ohne Quoten (Wildschwein, Fuchs, Hase), räumliche Begrenzung (Rothirsch) und Bekämpfung (Bisam, Borkenkäfer). Das hat durchaus nachvollziehbare Gründe.

Zu 2: Nirgends – außer vielleicht in einem Nationalpark – gibt es eine „gleichrangige Berücksichtigung der in einem Lebensraum vorkommenden Wildtierarten.“

Zu 3: Die Forderung nach Auflösung der behördlich festgelegten „Rotwildgebiete“ ist berechtigt. In einem Positionspapier zum Wolf ist sie allerdings fehl am Platze.

Kein Ende der Streitigkeiten um das Mufflon.

Kein Ende der Streitigkeiten um den Fremdling Mufflon.

Zu 4: Der Status des Mufflons als Wildtierart ist umstritten. Vermutlich ist das Mufflon die verwilderte Form einer glatthaarigen Hausschafart (z.B. BLV Jagdlexikon, 4.Aufl.). Es ist fraglich, ob sich „genetisch wertvolle“ Bestände überhaupt definieren, geschweige denn nachweisen lassen, weil es keine „genetisch einwandfreien“ Referenzpopulationen gibt. Kein Zweifel besteht aber daran, dass das Mufflon in Deutschland niemals heimisch war. Aus naturschutzfachlicher Sicht lässt sich ein Schutzkonzept für das Mufflon in Deutschland (einem für die Art fremden Lebensraum) nicht begründen.

Aus Sicht der Jägerschaft sind folgende Fragen zu klären:

  • Wie entwickeln sich Wolf-Beutetier-Beziehungen in der Kulturlandschaft? (1)
  • Welchen Einfluss hat der Wolf bereits heute und langfristig bei flächendeckender Präsenz auf unsere Tierarten? (1)
  • Welche sofortigen Schutz- und Hegemaßnahmen sind bei drohendem Artenverlust einzuleiten? (2)
  • Welche jagdpraktischen Auswirkungen hat die Anwesenheit des Wolfes (u.a. auf das Verhalten des Schalenwildes, die Wildschadensentwicklung in Wald und Feld, die Gefährdung von Hunden im jagdlichen Einsatz)?
  • Was sind geeignete nachhaltige Vergrämungsmöglichkeiten gegen den Wolf, die ohne bürokratischen Aufwand anzuwenden sind? (3)

Die Jägerschaft ist bereit, die Durchführung geeigneter Forschungsprojekte zu unterstützen.

Zu 1: Die beiden ersten Fragen sind viel zu allgemein und pauschal gehalten. Die Jägerschaft und die Jagdbehörden könnten jedoch den Boden durch eine Verbesserung der jagdlichen Statistik gut vorbereiten.

Zu 2: Welche Arten sind gemeint? Heimische, an die hiesigen Lebensräume angepasste Arten sind durch den Wolf nicht gefährdet.

Zu 3: Die erfolgreiche Vergrämung auffällig gewordener Wölfe ist eine Herausforderung für die Fachleute. Die Bürokratie ist ein anderes Thema. In dieser Passage ist das versteckte Ansinnen herauszulesen, mit solchen Wölfen doch kurzen Prozess zu machen und die Jäger damit ins Spiel zu bringen.   

Transparenz im Umgang mit Monitoring-Daten

Jäger übernehmen Verantwortung, indem sie sich – zum Teil sogar auf vertraglicher Basis – aktiv in das Monitoring der Bundesländer einbringen und Daten über Hinweise auf Wolfsvorkommen zuliefern (u.a. Bilder aus Fotofallen, Spurenprotokolle, Losungsfunde, Rissbegutachtungen). Die Jäger fordern im Gegenzug aber auch die dauerhafte Einbindung bei der Bewertung der wissenschaftlichen Ergebnisse für die Praxis.

Über die jährlichen Monitoring-Berichte der Länder zum Wolf ist der Austausch mit allen Betroffenen zu fördern. Die zusammengefassten Ergebnisse des Monitorings sind auch auf Bundesebene zeitnah in Form eines anschaulichen Berichtes zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu kommunizieren. Von daher begrüßt der DJV die Ankündigung des BMUB eine bundesweite Beratungs- und Dokumentationsstelle zum Wolf einzurichten. Dies setzt insgesamt gegenseitige Akzeptanz, Ehrlichkeit und Offenheit zwischen allen Beteiligten voraus.

  • Es ist ein solides, nationales wie grenzüberschreitendes Monitoring aus- bzw. aufzubauen. Dazu sind Systeme für den Wolfsnachweis zu entwickeln, bei denen insbesondere die Wiedererkennung weiblicher Tiere (1) erhöht wird (z.B. durch Welpenfang und Markierung).
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Anzahl „erfahrener Personen“ entsprechend dem Populationswachstum der Wölfe erhöht wird. (2) Die Benennungskriterien für „erfahrene Personen“ sind neu zu überarbeiten. Die Schulung zum Wolfsberater/Wildtierbeauftragten soll zur Erfüllung von Aufgaben aus den Managementplänen befähigen. Aus diesem Personenkreis sind dann zunehmend auch engagierte Jäger als „erfahrene Personen“ zu benennen. (3)
  • In den Ländern sind einheitliche und effektive Strukturen zur Umsetzung von Managementplänen anzustreben.
  • In Bezug auf Wahrnehmung und Akzeptanz der bundesweiten Beratungs- und Dokumentationsstelle sind Wissenschaft, Naturschutz, Nutztierhaltung, Grundeigentümer und Jägerschaft gleichberechtigt einzubinden.
  • Das BMUB wird aufgefordert bis 2017 einen nationalen Managementplan für den Wolf zu entwickeln und diesen mit den betreffenden Nachbarstaaten abzustimmen. (4)

Zu 1: Auf nationaler Ebene besteht seit Jahren ein solides, wissenschaftlich international anerkanntes Monitoringkonzept (Monitoring von Großraubtieren in Deutschland, BfN-Skripten 251, www.dnl-online.de). Es umfasst 86 Seiten und ist vielleicht noch nicht von allen gelesen worden, die sich zum Monitoring äußern. Von den Ländern wird es nicht immer Wort für Wort umgesetzt. Warum es beim Monitoring von Wölfen so sehr auf die „Wiedererkennung weiblicher Tiere“ ankommen soll, wird aus dem DJV-Papier nicht ersichtlich.

Zu 2: Wir verfügen allgemein über zu wenige mit Wölfen „erfahrene Personen.“ Eine Aufstockung dieser Gruppe scheint dringend geboten. In dem Papier wird nicht begründet, warum die Benennungskriterien „überarbeitet“ werden sollen. Wenn damit eine Abschwächung der hohen fachlichen Ansprüche gemeint sind, muss energisch widersprochen werden. Niemandem ist gedient, wenn die Messlatte tiefer gelegt wird. Sinngemäß, aber auf anderer Ebene, gilt dies auch für die Wolfsbetreuer/berater. Sie müssen sorgfältig ausgewählt und entsprechend geschult werden. Hier besteht erheblicher Nachholbedarf in einigen Ländern.

Zu 3: Entscheidend ist die fachliche Qualifikation, und diese wird nicht durch eine Betätigung als Jäger erworben, sondern durch aktive Mitarbeit in einem einschlägigen Projekt an großen Beutegreifern, am besten an Wölfen. Jäger bringen gute Voraussetzungen dafür mit – sofern sie frei sind von Vorurteilen gegenüber Wölfen. Jäger zu sein kann eine gute, ebenso aber auch eine schlechte Voraussetzung für einen Wolfsberater bzw. eine erfahrene Person sein.

Zu 4: Eine Forderung in völliger Unkenntnis der rechtlichen, besonders der föderalistischen Hürden, die einem nationalen Managementplan entgegenstehen!

Aufklärung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit

Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland verläuft derzeit nicht ohne Konflikte. Diese Entwicklung wird sich weiter verschärfen.

Der DJV plädiert daher für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die eine Akzeptanz des Wolfes langfristig erhalten kann. Das heißt, die Bevölkerung muss sachliche Informationen und unbürokratische Hilfestellungen zum Umgang mit dem Wolf erhalten. Dies ist umso wichtiger, da vermehrt Jungwölfe mit geringer Scheu auftreten. Wer es mit dem Wolf ernst meint, muss bei Auftreten von wirklichen Problemen auch konsequent handeln und informieren! Ansonsten wird die Akzeptanz für den Wolf in der Bevölkerung unnötig aufs Spiel gesetzt. Insgesamt darf der Wolf weder verharmlost, noch verteufelt werden. (1)

Forderung:

  • Es sind praktikable Leitlinien und Handlungsanweisungen für wesentliche Szenarien im Umgang mit Wölfen zu entwickeln und zu kommunizieren. (2)
  • Auch das in letzter Konsequenz notwendig werdende Töten verhaltensauffälliger Tiere auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit darf nicht tabuisiert (3) werden. Gleiches gilt für Wölfe mit auf Menschen übertragbaren Krankheiten wie die Tollwut. (4)

Zu 1: Hier wirft der DJV Steine aus dem Glashaus. Leider sind es vornehmlich Verbandsfunktionäre in herausgehobener Position, die mit populistischen, fachlich fragwürdigen Äußerungen über Wölfe auffallen und einer Akzeptanz der Wölfe entgegen wirken. Auch hätte man sich vom DJV einen deutlichen Wink an die Jagdmedien gewünscht, ihre tendenziöse Berichterstattung über Wölfe zu beenden.

Zu 2: Man muss den Eindruck haben, dass dem DJV die emsigen Aktivitäten in den Ländern zur Aufstellung von Konzepten, Leitlinien, Richtlinien, Managementplänen völlig entgangen sind, und dass zahlreiche Länder bereits über solche verfügen!

Zu 3: Ein Tabu, bestimmte Tiere in letzter Konsequenz zu töten, gibt es nicht und hat es nie gegeben.

Zu 4: Deutschland und die Nachbarländer sind tollwutfrei. Der Hinweis ist entbehrlich.

Wie geht es weiter?

Die Einstufung des Wolfes im Jahr 1992 in den Anhang IV der FFH-Richtlinie entstammt einer Zeit, als dieser über 130 Jahre auf heutigem deutschem Territorium nicht mehr regelmäßig vorkam. Die aktuelle Populationsentwicklung des Wolfes stellt eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Im Umgang mit dem Wolf sind auch die seit langem bekannten Erfahrungen der Länder zu nutzen, in denen der Wolf nie ausgestorben war.

So sollten zur Erhaltung der Akzeptanz in Deutschland künftig die schon bestehenden Regelungen des Artikels 16 FFH-Richtlinie konsequent zur Anwendung kommen. Dabei sind unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes bedeutende, zum Erhalt der Landschaft erforderliche Bewirtschaftungsformen, wie die Weidewirtschaft im Alpenraum und die Deichbeweidung von Schafen vorrangig zu bewerten.

Forderung:

  • Die Verantwortlichen von Bund und Ländern werden aufgefordert, sich schon jetzt damit auseinanderzusetzen, wie die zunehmende Wolfspopulation künftig auf einem stabilen, den Lebensraumbedingungen angepassten Niveau gehalten werden kann. Der Wolf ist baldmöglichst, sinnvollerweise bereits im Rahmen des laufenden Fitness-Checks der FFH-Richtlinie, aus dem Anhang IV in den Anhang V zu überführen. (1)

Zu 1: An keiner Stelle enthält das Positionspapier des DJV eine Begründung, warum der Wolf in den Anhang V der FFH-Richtlinie (geringerer Schutzstatus) überführt werden sollte. Ebenso wenig finden sich Hinweise, was damit erreicht bzw. verbessert werden soll.