Von Totschießern und Totschützern

Von Totschießern und Totschützern

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25.10.2017

Ausschnitt 2

Ein Blick in die „Sozialen Medien“ lässt Böses ahnen: Es geht den Wölfen an den Kragen. Gewinnen die Totschießer an Boden?

Im Bayerischen Wald sind aus einem großen Schaugehege des Nationalparks am 06.10. sechs Wölfe ausgebrochen. Einer wurde gleich überfahren, zwei weitere wurden vom Personal des Nationalparks erschossen, weil sie weder in die Fallen gingen noch sich mit einem Narkosegewehr erwischen ließen. Am 20.10. wurde ein weiterer Ausreißer in einer Lebendfalle gefangen. Die letzten beiden sind immer noch in der Nähe des Geheges und mehrmals auf Fotofallen abgelichtet worden.

Am 23.10. haben Wolfsschützer dem Ministerium eine Petition übergeben, die ausgebüchsten Wölfe in Ruhe zu lassen. Die Nationalparkverwaltung wird aber der bisherigen Linie folgen und die heißt: Wir wollen in der freien Natur keine Wölfe, die im Gehege geboren und aufgewachsen und deshalb an Menschen gewöhnt sind. Punkt. Sowohl das Recht als auch die Unterstützung der Fachleute sind auf der Seite der Parkverwaltung. Auch dann, wenn die letzte Option (Abschuss) gezogen werden muss, weil sich die beiden verbliebenen Tiere nicht einfangen lassen.

Auf dem militärischen Übungsplatz Ohrdruf in Thüringen hat sich die seit drei Jahren dort heimische, aber einsame Wölfin (sie war 2014 aus dem Seenlandrudel von Sachsen zugewandert) einen Hund als Partner angelacht und ist jetzt mit sechs Welpen unterwegs – alle schwarz. Das sind Hybriden. Es herrscht internationaler Konsens, dass Hybriden der Natur „entnommen“ – sprich: totgeschossen – werden sollen. So steht es auch in den Managementplänen der anderen Länder, sofern sie einen haben. Man will das Genom der Wölfe nach Möglichkeit so erhalten, wie es ist, und ein Eindringen von Hundegenen vermeiden. Konsens herrscht auch darin, dass solche wild aufgewachsenen Tiere – seien es echte Wölfe oder Hybriden – nicht in ein Gehege gesperrt, sondern getötet werden.

Die Umweltministerin Anja Siegesmund (Bündnis 90/Die Grünen) hat deshalb den Abschuss der Hybriden verfügt. Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung ist auf dem Weg. Aber schon wird die Ministerin in einem Offenen Brief von Wolfsschützern aufgefordert, die Hybriden unbehelligt zu lassen. Auf einer Website von Wolfsfreunden gibt sogar ein „Volljurist“ eine umfangreiche Begründung zum Besten, warum die Hybriden den gleichen Schutzstatus genießen wie echte Wölfe und deshalb am Leben gelassen werden müssen. Allerdings hat er übersehen, dass die Verordnung, die er als Grundlage angibt, sich nicht auf wilde frei lebende Wölfe bezieht, sondern auf Tiere im Handel.

Es soll sogar Forderungen geben, die Hybriden einzufangen, zu sterilisieren und dann wieder frei zu lassen. Man fragt sich, was diese Leute umtreibt.

Es gibt triftige Gründe, manche Wölfe totzuschießen. Ausgebrochene Gehegewölfe sind solche. Sie sind futterkonditioniert, sehen im Menschen eine Quelle für Nahrung und können ihm deshalb gefährlich werden. Auch Hybriden sind Tiere, die wir nicht haben wollen. Da herrscht Konsens quer durch alle Interessengruppen. Ausgenommen von diesem Konsens sind extreme Wolfskuschler, denen das Schicksal eines Einzeltieres über alles geht.

Ich habe Sorge davor, dass die Fraktion der Totschießer bei uns an politischem Gewicht zulegen könnte. Die Anzeichen dafür waren besonders in der zurück liegenden Wahlkampfzeit unüberhörbar. Genauso viele Sorgen machen mir aber die Wolfskuschler. Ihre Selbstherrlichkeit ist schwer zu ertragen, ihre fachlich verqueren Ansichten noch weniger. Auf lange Sicht richten sie für die Wölfe nur Schaden an. So kann man wilde Tiere zu Tode schützen.

Ihr

Unterschrift UW

 

 

 

Lesen Sie dazu auch: „Betäuben ist doch ganz einfach – oder?“

Und „Wolfshatz für die Forschung„.