Verfahren gegen Lupus eingestellt

Verfahren gegen Lupus eingestellt

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15.01.2015

Softcatchfalle

Softcatchfalle

Die Ermittlungen wegen rechtswidriger Fangmethoden gegen das Büro Lupus sind eingestellt worden. Lupus hatte mehrere Wölfe im Rahmen des Projekts „Wanderwolf“ mit sog. Soft-Catch-Traps gefangen und mit Sendern ausgestattet. Der Landesjagdverband Sachsen hatte Lupus angezeigt, weil der Fallentyp von der EU nicht ausdrücklich genehmigt ist.

Die Soft-Catch-Falle ist weltweit bei Wildbiologen im Einsatz. Der Name sagt, dass sie fängt, ohne dem Tier Schmerzen oder gar Verletzungen zuzufügen. Sie funktioniert nach dem Prinzip des Tellereisen, hat aber sonst mit dieser schon lange verbotenen, brutalen Falle nichts gemein: Beim Tellereisen schlagen zwei Metallbügel über dem Unterarm (oder sonst wo) des Tieres zusammen, wobei es häufig zu schweren Verletzungen (Knochenbrüchen), in jedem Fall aber zu großen Schmerzen kommt. Im Zusammenhang mit einem Fallensender wird bei Soft-Catch zudem sichergestellt, dass das gefangene Tier innerhalb kürzester Zeit aufgesucht und narkotisiert werden kann.

Das Büro Lupus hatte vor dem Einsatz der Soft-Catch-Fallen alle Genehmigungen eingeholt, die erforderlich waren. Das Gericht hat dies berücksichtigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit für eine Straftat vorgelegen hätten.

Derzeit liegt die Angelegenheit bei der EU mit der Bitte, für eine endgültige Klärung zu sorgen. So lange eine solche nicht vorliegt, ruht das Projekt „Wanderwolf.“