Wolfstagung in Schwerin

Wolfstagung in Schwerin

8

03.06.2016

Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern hatte am 03.06. kurzfristig zu einer Wolfstagung ins Schweriner Schloss eingeladen. Einen konkreten Anlass dazu gab es nicht. Das Publikum wurde über den Stand der Wolfssituation im Lande informiert, Schadens- und Präventionsleistungen wurden erläutert, Norman Stier berichtete über das räumliche Verhalten des im Herbst vergangenen Jahres besenderten jungen Wolfsrüden, eine „Pilotstudie“ mit weiteren telemetrierten Wölfen wurde angekündigt. So weit, so gut wäre alles gewesen – hätte Minister Till Backhaus nicht ein paar merkwürdige Fragen in den Raum gestellt. Man dürfe sich nicht davor scheuen, ergebnisoffen über Obergrenzen zu sprechen, denn der Schutz der Bevölkerung habe oberste Priorität, wird er zitiert. In einem „ersten Schritt“ fordert der Minister den Bund dazu auf, „klar zu definieren, ab wann ein günstiger Erhaltungszustand dieser streng geschützten Art vorliegt.“ All das ist in der Presseerklärung des Ministeriums nachzulesen.

Was ist denn los? Die Festlegung von „Obergrenzen“ für Wölfe wird von der EU strikt ausgeschlossen, da ist nichts „offen.“ Zudem haben Obergrenzen nichts mit dem „Schutz der Bevölkerung“ zu tun, wie es die Presseerklärung suggeriert. Ein solcher ist Sache eines guten Monitorings und Managements – zuständig dafür ist das Land, nicht der Bund. Bei gerade mal zwei Rudeln in dem großen, dünn besiedelten MeckPomm ist das im Übrigen auch keine Frage, die derzeit erörtert werden muss. Der „günstige Erhaltungszustand“ einer Population ist in der FFH-Richtlinie der EU längst definiert und erklärt: Er liegt bei 1.000 erwachsenen Tieren für eine eigenständige Population; wenn diese im Austausch mit anderen Populationen steht, genügen 250. Dabei werden politische Grenzen ausgeblendet – die Zahlen gelten also für die deutsch-westpolnische Flachlandpopulation, nicht für das Land MeckPomm oder für die BRD. Die Kompetenz dazu liegt bei der EU, nicht beim Bund. Was also reitet die Ministerialbürokratie, jetzt solche „Forderungen“ zu stellen?

MeckPomm hat sich schon früh einen Managementplan für Wölfe gegeben (hat ihn vom sächsischen abgeschrieben – was nur vernünftig war). Man hat ein Monitoring eingerichtet, Schadens- und Präventionsregeln geschaffen, hat sogar – man höre! – den Wolf frühzeitig aus dem Jagdrecht wieder herausgenommen, so dass er jetzt „nur“ noch dem Naturschutzrecht unterliegt, was vieles vereinfacht. Man ist gut aufgestellt. Was will man mehr! Das Land ist bisher durch seine Gelassenheit beim Thema Wölfe positiv aufgefallen. Es wäre schön, wenn es so bliebe. uw