Wolfsfreie Zonen durch die Hintertür

Wolfsfreie Zonen durch die Hintertür

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17.04.2018

Der Bayerische Landtag hat heute einen „Aktionsplan Wolf“ beschlossen. Hier die Meldung:

Die Sicherheit der Menschen hat oberste Priorität. Trotz internationalem Schutzstatus können nach geltender Rechtslage verhaltensauffällige Wölfe entnommen werden. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich zu einer flächendeckenden und dauerhaften Weidetierhaltung in Bayern. Um die Gefahr für die Bevölkerung, aber auch für Tiere auf ein Minimum zu reduzieren, soll durch den Bayerischen Aktionsplan Wolf die Größe der Wolfspopulation auf das artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzt werden. Die Weidetierhaltung muss auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben. Die Bayerische Staatsregierung setzt gezielt auf Präventionsmaßnahmen. Experten der Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltung werden gemeinsam entscheiden, in welchen Herdenschutzzonen Präventionsmaßnahmen nicht möglich sind. In diesen Fällen ist zukünftig eine Entnahme des Wolfs trotz Artenschutz erlaubt. Zudem soll ein Förderprogramm für Präventionsmaßnahmen in Sachen Herdenschutz eingerichtet werden. Mögliche Schäden durch Wölfe werden auch in Zukunft vollumfänglich durch den Ausgleichsfonds große Beutegreifer ausgeglichen.

Meine Meinung dazu:

Ausschnitt 2

Dieser „bayerische Aktionsplan Wolf“ trägt zur Lösung einer Wolfsproblematik im Freistaat nichts bei. Im Gegenteil, er schafft Verwirrung, Rechtsunsicherheit und neue Baustellen.

Die Größe der Wolfspopulation soll „auf das artenschutzrechtlich Erforderliche begrenzt werden“ – was ist damit gemeint? Die Formel „artenschutzrechtlich erforderlich“ ist nirgends definiert. Zudem gibt es in Bayern noch gar keine Population. Verbindlich für den Schutz und das Management der großen Beutegreifer ist die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU. Sie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, eine Populationsentwicklung hin zu einem „günstigen Erhaltungszustand“ zuzulassen. Für einen bayerischen Sonderweg ist da kein Raum. Die FFH-Richtlinie ist erst im vergangenen Jahr nach einem Check der EU bestätigt worden, wird also nicht geändert. In dem Aktionsplan wird sie nicht einmal erwähnt. Der Konflikt mit der EU ist vorprogrammiert.

Mit „Herdenschutzzonen“, in denen Präventionsmaßnahmen „nicht möglich“ sind, werden die umstrittenen „wolfsfreien Zonen“ durch die Hintertür wieder eingeführt. Offenbar schwebt jenen, die ein solches räumliches Konzept im Kopf haben, ein Flickenteppich von Gebieten mit Wölfen und Gebieten ohne Wölfe vor. Je nachdem, wo die Messlatte angelegt wird (und von wem), kann man sich darunter de facto die „Freihaltung“ der gesamten bayerischen Alpen von Wölfen vorstellen. Nicht wenige wollen genau das. Von der EU werden Wolfsfreigebiete abgelehnt, weil sie sich wegen der Wanderfreudigkeit der Wölfe und der Dynamik der Wolfspopulation nicht umsetzen lassen – es sei denn, man verzichtet auf die Wölfe.

Auch zu anderen Details der Umsetzung äußert sich der Aktionsplan nicht. Sicher ist jedenfalls, dass dieser bayerische Weg auf eine Begrenzung der Wolfspopulation in Bayern hinausläuft, noch bevor von einer solchen die Rede sein kann. Anders als durch Bejagung ist das nicht vorstellbar. Dazu hat sich erst vor kurzem der Präsident des Landesjagdverbandes Prof. Vocke geäußert. Er lehnt die dafür erforderliche Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht ab. Man wolle nicht die „alleinige Verantwortung für eine Regulierung der Wölfe“ übernehmen.

Unterschrift UW

 

 

 

Ulrich Wotschikowsky