Uelzen: Verletzter Wolf eingeschläfert

Uelzen: Verletzter Wolf eingeschläfert

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20.05.2016

Im Landkreis Uelzen ist am 18.05. ein junger Wolfsrüde eingeschläfert worden. Das Tier hatte eine klaffende, stark entzündete Wunde am Vorderlauf, die Knochen lagen blank. Der Wolf war völlig abgemagert und kaum noch in der Lage, sich fortzubewegen. Er wurde vom Amtstierarzt betäubt und dann eingeschläfert. Der Grund der Verletzung ist noch unklar, eine Schussverletzung scheidet aus. Das Tier wurde zur Untersuchung ans Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (IZW) verbracht.

Acht Wochen vorher hatte der örtliche Wolfsberater Theo Grüntjens von der Kollision eines Autos mit einem Wolf erfahren und am 19.03. und danach noch mehrmals an Britta Habbe, die das Monitoring der Landesjägerschaft leitet, und an das NLWKN (Landesamt) berichtet. Danach hat er diesen Wolf, den er wegen seiner markanten Fellzeichnung eindeutig identifizieren konnte, mehrmals gesehen. Der Wolf hinkte stark auf dem rechten Vorderlauf und legte sich immer wieder nieder, wenn sich ihm jemand näherte. Die Wunde war allerdings noch nicht erkennbar. Bereits bei der ersten Meldung und auch später hat Grüntjens darauf hingewiesen, dass der Wolf sich wiederholt hinlegen musste, anscheinend also große Schmerzen hatte. Von der Landesjägerschaft, die für das Monitoring zuständig ist, wurden die Beobachtungen an das Wolfsbüro beim NLWKN weitergeleitet.

Weder Britta Habbe noch Theo Grüntjens haben dazu eine Rückmeldung oder eine Rückfrage vom NLWKN erhalten. Aber hätte man nicht tätig werden müssen?

Nein, meinte der Pressesprecher des Landesamtes NLWKN Achim Stolz in Hannover. „Grundsätzlich“ verfolge man kein streng geschütztes Tier, so lange es sich von selbst fortbewegen kann. Dass sich der Wolf immer wieder niedergelegt hat, wird nicht erwähnt. Grüntjens hält das Vorgehen mit dem Tierschutzgedanken nicht für vereinbar. Unterstützung erfährt er vom Vorsitzenden des Verbands Niedersächsischer Tierschutzvereine Heiko Schwarzfeld. Dass der Wolf in solch einem Zustand über Wochen umherlaufen musste, sei aus tierschutzrechtlicher Sicht nicht haltbar.

Laut Pressesprecher sei von der Landesjägerschaft Niedersachsen eine Besserung des Zustands des Wolfes beschrieben worden. Davon könne keine Rede sein, so Britta Habbe. Außerdem verweist der Pressesprecher auf die Zuständigkeit der Landkreise für solche Entscheidungen.

Hätte man den Wolf, nachdem die Schwere seiner Verletzung erkennbar war, nicht „unbürokratisch“ erschießen sollen? „Unter keinen Umständen!“ weist Claudia Szentiks vom IZW diesen Gedanken zurück. Auf ihrem Labortisch landen alle tot aufgefundenen Wölfe aus allen Teilen der Bundesrepublik, bisher etwa 140. Die Gründe der Verletzung, sagt sie, lassen sich dann kaum mehr sicher ermitteln, und es bleibt immer der Verdacht, dass der Wolf angeschossen worden war.