Schweden: 90 Wölfe frei zum Abschuss

Schweden: 90 Wölfe frei zum Abschuss

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25.12.2014

Schweden macht ernst mit seiner Vorgabe, die Wolfspopulation durch Bejagung zu begrenzen. Dabei sollen mindestens 27 Wolfsfamilien im Land erhalten bleiben, was etwa 270 Wölfen entspricht (ein Rudel gleich zehn Tiere, einschließlich einzeln lebender Wölfe). Im vergangenen Winter wurden 36,5 Rudel festgestellt. Als „halbe“ Rudel werden Grenzrudel gewertet, die sich teilweise auf norwegischem Gebiet befinden. Somit errechnen sich etwa 90 Tiere über dem Minimalwert. Aus Sicht des Schwedischen Reichstags können diese 90 Wölfe erlegt werden. Die Abschussquoten werden nach einem ausgeklügelten System auf die Provinzen verteilt.

Die skandinavische Wolfspopulation ist derzeit noch weit von einem günstigen Erhaltungszustand entfernt, den die EU bei 1.000 geschlechtsreifen Tieren sieht. Schweden und Finnland sind EU-Mitglieder, Norwegen – das sich drei Rudel bzw. 30 Wölfe als Maximum gesetzt hat – nicht. Die schwedisch-norwegischen Wölfe sind räumlich getrennt von der finnisch-russischen. Das ist die Lage. Schweden wird sich auf Ärger mit der EU gefasst machen müssen.

Neunzig Wölfe zu viel in Schweden. Foto Uwe Anders.

Neunzig Wölfe zu viel in Schweden. Foto Uwe Anders.

Guillaume Chapron ist nicht einverstanden damit, wie die schwedische Regierung seine Forschungsergebnisse interpretiert. Foto Hendrik Andren

Guillaume Chapron ist nicht einverstanden damit, wie die schwedische Regierung seine Forschungsergebnisse interpretiert. Foto Hendrik Andren

Der Reichstag stützt sich bei der Eröffnung der Jagd auf eine wissenschaftliche Expertise von Guillaume Chapron, Dozent an der Wildforschungsinstitution Grimsö. Er hatte im Auftrag des Reichstages den Status der skandinavischen Wolfspopulation untersucht, dabei aber nachdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Ergebnisse nichts mit dem „günstigen Erhaltungszustand“ zu tun hätten, den die EU fordert. Der Reichstag jedoch hat genau dies getan, nämlich Chaprons Ergebnisse zur Grundlage seiner Jagdfreigabe erklärt. In einem Artikel in Nature (Vol. 516, S. 289, Dez. 14), der an Deutlichkeit keine Wünsche offen lässt, hat Guillaume Chapron nun dagegen öffentlich protestiert.

Und kaum ist dies geschrieben, da ist zu erfahren, dass das zuständige Gericht die Wolfsjagd untersagt hat, noch bevor sie beginnen konnte. Begründung: Keine ausreichende Rechtsgrundlage, keine wissenschaftliche Grundlage. Wolfsite wird über den Fortgang der Angelegenheit berichten.