Sachsen: Wolfsmonitoring dreifach gemoppelt

Sachsen: Wolfsmonitoring dreifach gemoppelt

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Spurensuche im Sand der Lausitz

Spurensuche im Sand der Lausitz (Foto Lupus).

08.08.2014

Seit zwölf Jahren verfügt der Freistaat Sachsen über ein international anerkanntes Wolfsmonitoring auf hohem fachlichen Stand. Von der Jägerschaft werden die Ergebnisse allerdings notorisch angezweifelt, und auf vielen Wegen wird versucht, die Arbeit des damit beauftragten Büros Lupus in Misskredit zu bringen. Trotz zahlreicher Versprechungen haben die Jäger ihrerseits zum Monitoring bis heute nichts beigetragen – auch nicht nach der Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht vor zwei Jahren. Mit dem Jahr 2014 sind nun die Jagdausübungsberechtigten durch eine Verordnung gesetzlich verpflichtet, beim Wildmonitoring aktiv mitzuwirken. Wahrnehmungen der FFH- Arten Wolf, Luchs, Elch, Fischotter und Baummarder sind dabei sogar „unverzüglich“ auf elektronischem Weg an die Untere Jagdbehörde zu melden. Dort sollen die Wahrnehmungen ausgewertet werden.

In einer eigenen Initiative hat der Landesjagdverband darüber hinaus damit begonnen, für das allgemeine Wildmonitoring sog. Wildbeobachter auszubilden, die Wahrnehmungen aller Wildarten an den Jagdverband melden sollen. Die Auswertung dieser Wahrnehmungen erfolgt durch den Jagdverband.

Doppelt, ja dreifach gemoppelt – ob das zu einem überzeugenderen Bild der Wolfspopulation in Sachsen führt, darf man bezweifeln. Eher ist das Gegenteil zu befürchten. Denn die Untere Jagdbehörde ist mit der Bewertung dieses Datenmaterials völlig überfordert, und auch beim Jagdverband selbst sind dafür keine Fachleute bekannt. Die Zuständigkeit für das Monitoring liegt nach wie vor bei Lupus, was vom Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft auch unmissverständlich betont wird. Weil die Jagdbehörden gehalten sind, die einlaufenden Wahrnehmungen der Jäger an Lupus weiterzugeben, darf man nun gespannt sein, wie viele Daten auf diesem Wege ins Monitoring einfließen werden. Eines wird mit Sicherheit nicht ausbleiben: eine Fortsetzung des Streits um die Deutungshoheit.