Nordrhein-Westfalen: FDP will Wolf im Jagdrecht

Nordrhein-Westfalen: FDP will Wolf im Jagdrecht

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19.05.2016

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Kaum werden die ersten Wölfe in Nordrhein-Westfalen gemeldet, da möchte die FDP (Drucksache 16/11901) schon „die Rückkehr der Wölfe mit bewährten Methoden des Jagdrechts steuern“. Sie will zwar zunächst eine ganzjährige Schonzeit, geht aber davon aus, dass „sowohl im Interesse anderer Arten als auch im Interesse der Menschen eine Anpassung des Schutzstatus des Wolfes bei Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie erforderlich werden“ wird. Die FDP meint, zur Vermeidung von Konflikten sei wie beim Rot- und Damwild die Definition von Wolfsverbreitungsgebieten „unabdingbar“. Außerhalb dieser Bereiche soll der Wolf dann bejagt werden können. Außerdem möchte die FDP festgeschrieben sehen, dass Nutztierhaltern alle Schäden durch den Wolf unbürokratisch ersetzt werden und die Entschädigungspflicht aus dem Landeshaushalt beglichen wird und sie weder den Jagdgenossenschaften beziehungsweise den Revierpächtern auferlegt wird noch Geld aus der Jagdabgabe eingesetzt wird.

Guten Morgen, FDP! Ausgeschlafen? Nichts dazu gelernt – etwa von Sachsen? Dort und nur dort ist der Wolf im Jagdrecht. Und wem hilft’s? Keinem. Den Wölfen nicht; denn die sind streng geschützt und haben im Jagdgesetz ebenfalls eine volle Schonzeit. Den Jägern nicht; denn sie dürfen den Wolf nicht schießen (wenn sie wollten). Den Schafen nicht; denn denen hilft nur konsequenter Herdenschutz. Und schon gar nicht hilft das Jagdrecht den Behörden – im Gegenteil; denn in Sachsen reden zwei Behörden mit, wenn’s um Wölfe geht – neben der Naturschutz- auch die Jagdbehörde, und das verdoppelt den Papierkram und den zeitlichen Aufwand, bis eine Entscheidung getroffen wird.

Die Ausweisung von „Wolfsgebieten“ ist nach EU-Naturschutzrecht nicht möglich. Sie ist auch bei Wölfen wegen ihrem großen Raumbedarf nicht sinnvoll, und die Erfahrungen mit den amtlich festgelegten Rot- und Damwildgebieten sind so schlecht, dass man diese umgehend auflösen sollte (was manche Bundesländer inzwischen getan haben). Und welchen „anderen Arten“ soll es dienen, Wölfe ins Jagdrecht zu übernehmen?

Die FDP von NRW tummelt sich mit ihren Forderungen im rechtsfreien Raum. Als Isegrim noch Schulbub war, hätte er für sowas einen Fünfer gekriegt. Ungenügend. Die FDP muss nachsitzen.