Der Rettungswagen für Wölfe schließt eine Gesetzeslücke

Der Rettungswagen für Wölfe schließt eine Gesetzeslücke

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29.05.2017

In der Rubrik Isegrim habe ich am 15.01.2017 eine Glosse veröffentlicht („Ein Rettungswagen für Wölfe“). Mir hat schon damals der abfällige Ton nicht geschmeckt, den der Autor Gert G. von Harling (ausgewiesener Wolfsberater in Niedersachsen) da angeschlagen hatte. Nun haben sich die beiden Ideengeber des Transportanhängers mit einer Stellungnahme gemeldet, die ich den Lesern von WOLFSITE nicht vorenthalten möchte und hier gekürzt wiedergebe.

Solides Arbeitsgerät - der Transportanhänger. Foto WAKA

Solides Arbeitsgerät – der Transportanhänger. Foto WAKA

Am 19.01.2017 hat die Region Hannover einen speziell ausgerüsteten PKW-Anhänger seiner Bestimmung an die Wolfsberater und Amtsveterinäre übergeben. Dieser Anhänger wird für den maximalen Schutz der Einsatzkräfte, die verkehrsgerechte Sicherung der Unfallstelle, sowie eine tier- und artenschutzgerechte Bergung von verunfalltem Großraubwild eingesetzt. Auch für das weiterführende Luchsprojekt kann der Anhänger verwendet werden, sowie für weitere Transportanfragen nach Anforderung der Veterinärbehörde in der Region Hannover. Weitere Aufgabenbereiche, die durch die Ausstattungsvarianten des Spezialanhängers und eventuelle Zusatzausrüstung durchgeführt werden können, sind das Fangen und Besendern von Wölfen, sowie die Begleitung von Vergrämungsmaßnahmen.

Durch die Verwendungsbandbreite in der Entwicklung des Anhängers können auch verunfallte Wölfe, die nach Untersuchung eines Amtsveterinärs mit der Prognose einer kurzfristigen Auswilderung nach Behandlung positiv beschieden werden, sofort einer Auffangstation zur weiteren Behandlung zugeführt werden. Auch im Fall einer Tötung des Wolfes ist der Handlungsablauf beim Abtransport und der Überstellung an nachgeordnete Stellen gesichert.

Da der Wolf besonderen artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt, können Bergung, Transport und Versorgung, sowie die mögliche Feststellung einer schwerwiegenden Verletzung nicht durch Polizei und Jäger wie bei einem normalen Wildunfall durchgeführt werden. Ein Fangschuss wie bei einem Wildunfall ist Polizisten oder Jägern nicht erlaubt und wäre mit schweren rechtlichen Konsequenzen verbunden.

Ein verunfallter Wolf ist also schwer verletzt seinem Leiden ausgesetzt. Hier setzt der allgemeine Tierschutz ein. Befugte Entscheidungsträger wie Amtsveterinäre müssen am Unfallort eine tierärztliche Beurteilung durchführen und eine eventuelle sinnvolle Versorgung bis hin zur sofortigen Tötung nach dem Verletzungsmuster des Wolfes durchführen können.

Tier- und Artenschutz verlangen eine professionelle Handlungsweise aller Beteiligten. Gerade bei einem geschützten Tier wie dem Wolf sind Einsatzkräfte an rechtliche Regeln gebunden, die für einen Außenstehenden überzogen erscheinen. Aber kein Tier hat es verdient, nach einem schweren Unfall mit einem Kraftfahrzeug lange leiden zu müssen. Durch seinen besonderen Schutzstatus haben Ablaufpläne und Rechtssicherheit im Wirken der Einsatzkräfte beim Wolf eine besonders hohe Brisanz in der Öffentlichkeit. Den öffentlichen Shitstorm kann sich jeder vorstellen, wenn hier falsche Handlungsweisen an den Tag kommen.

Fazit: Der Spezialanhänger der Region Hannover ist kein „Wolfs-Leichenwagen“ oder „Wolfs-Krankenwagen,“ sondern ein notwendiges Arbeitsgerät für Wolfsberater und Amtsveterinäre, nicht mehr und nicht weniger. Die Anschaffungskosten betragen 10.000 Euro, die prognostizierte Lebensdauer 25 Jahre. Mit diesem Gerät wurde auf Initiative von zwei Jägern eine Gesetzeslücke geschlossen.

Nachsatz

Die Ideengeber des Spezialanhängers, zwei Jäger, sind im September 2014 auf diese Probleme im Gespräch mit Polizisten aufmerksam geworden. Nach längeren Recherchen und Informationsveranstaltungen in der Region Hannover fanden sie mit ihrer Idee eines Spezialanhängers schließlich Gehör bei der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover, dem Team Veterinärwesen der Region Hannover und Politikern des Umweltausschusses der Region Hannover. Aus dem Umweltministerium, das eigentlich für den Wolf verantwortlich ist, kam keine Unterstützung, trotz schriftlicher Anfragen im Ministerium.

Niedersachsen hat sich mit seinem Wolfsmanagement bisher kein Ruhmesblatt erworben. Mit dem Spezialanhänger der Region Hannover hat es aber eine Gesetzeslücke geschlossen, die in anderen Ländern noch offen ist. Dafür haben sich die Region Hannover und die Ideengeber Ironie und Häme eingefangen. Die letzten, die das verdient haben, sind die beiden Jäger, die ihre Idee in die Tat umgesetzt haben.  

Für mich ist das ein Lehrstück. Unser Rechts- und Rechtestaat treibt absonderliche Blüten. Jeder ziehe seine eigenen Lehren daraus. uw