Datenschutz für den Goldschakal
18.09.2015
Welch eigenartige Vorstellung man im niedersächsischen Umweltministerium zur Informationsarbeit über Wölfe hat, macht ausgerechnet ein Goldschakal deutlich. Ein Vertreter dieser Spezies ist unlängst durch eine Fotofalle nachgewiesen worden. Offiziell bekannt wurde das aber nicht. Die Frage, ob man dieses erstaunliche Ereignis der Öffentlichkeit mitteilen soll, sei „in höchsten Kreisen diskutiert“ – und abgelehnt worden. Man greift sich an den Kopf: Haben „höchste Kreise“ so viel Muße, dass sie sich mit Datenschutzfragen betreffend Canis aureus beschäftigen können? Und welcher Eingebung sind sie gefolgt, die Öffentlichkeit (einschließlich der Wolfsbetreuer, der Jäger etc.) müsse der Nachweis dieses Tieres vorenthalten werden?