Schießen statt schützen: der Aktionsplan Wolf in Bayern
17.08.2018
Der bayerische Umweltminister Marcel Huber hat den Entwurf für einen „Aktionsplan Wolf“ (AP Wolf) vorgestellt. Die Schutzverbände laufen Sturm dagegen. Der Plan ist voller Widersprüche zum nationalen und internationalen Naturschutzrecht. Statt auf den Schutz von Weidetieren setzt Bayern auf Abschüsse von Wölfen. Der AP Wolf ist ein Plan zur Verhinderung einer Wolfsansiedlung und Wolfspräsenz im Freistaat.
Im Zentrum der Kritik stehen vor allem zwei Punkte:
- Die Wolfspopulation in Bayern soll auf das „artenschutzrechtliche Mindesterfordernis“ begrenzt werden.
- Auf Weidegebieten, die sich gegen Wölfe nicht schützen lassen, sollen Wölfe entnommen (sprich geschossen) werden dürfen, wenn sie Weidetiere „bedrohen.“
In verschiedenen sprachlichen Gewändern sind ähnliche Forderungen von Politikern und von Verbandsvertretern schon wiederholt erhoben worden. Dahinter stecken Vorstellungen von „Obergrenzen“ und „wolfsfreien Zonen“ oder schlicht davon, Wölfe auf Verdacht zu schießen, wenn sie nur ein Auge auf Weidevieh werfen. Alles in krassem Widerspruch zu Bundes- und Landesnaturschutzgesetz und zur FFH-Richtlinie der EU. Kein Bundesland hat bisher solchen Radikalforderungen nachgegeben. In Bayern allerdings gehen die Uhren anders.
Einundsechzig (!) Seiten umfasst der Entwurf des „Aktionsplans.“ Er ist nichts anderes als der Managementplan Stufe III (für etablierte Rudel; davon sind derzeit zwei bestätigt). Warum er umbenannt werden soll, wird nicht begründet. Seit Jahren wurde er zwischen dem federführenden Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium hin und her geschoben. Was immer das Umweltressort (das Landesamt für Umweltschutz) ausarbeitete, wurde vom Landwirtschaftsressort blockiert. Die nach dem Auftritt des Bären JJ1 (vulgo Bruno) vor zwölf Jahren eingerichtete AG Große Beutegreifer wurde letztmals im Juli 2016 einberufen. Die Politik hat übernommen, Fachverstand ist nicht gefragt. Die viel beschworene „Bürgerbeteiligung,“ die durch die Vielfalt der in der AG vertretenen Verbände und Institutionen ihren Ausdruck fand, hat sich auf einen engen Schulterschluss der Politiker mit den landwirtschaftlichen Nutzerverbänden, besonders der Almwirtschaft reduziert. Trotzdem hat man die Stirn zu behaupten, der Entwurf sei „unter Mitwirkung“ der AG Große Beutegreifer entstanden. Wäre das wahr, dann wäre sein Inhalt ein anderer.
Zur Sache – und damit meine ich nur die beiden oben genannten Kritikpunkte:
Was ist unter einem „artenschutzrechtlichen Mindesterfordernis“ zu verstehen? Sind damit zwei Wölfe gemeint, die sich paaren können? Oder eintausend erwachsene Wölfe, die als Minimum für eine Population in günstigem Erhaltungszustand gesehen werden? Der Begriff kommt im Naturschutz nicht vor. Auf 61 Seiten schweigt sich der AP Wolf dazu aus. Das allein ist schon ein Kunststück.
Welche „Aktionen“ sind vorgesehen, wenn das „artenschutzrechtliche Mindesterfordernis“ erreicht bzw. überschritten wird? Wird der Wolf dann ins Jagdrecht übernommen – gegen den erklärten Widerstand des Jagdverbandes? Wird er bejagt, obwohl sein Schutzstatus das gar nicht zulässt, weder nach nationalem noch nach internationalem Recht? Auch dazu kein Wort.
Eine „paritätisch besetzte Fachkommission“ aus dem Naturschutz- und dem Landwirtschaftsressort soll feststellen, welche Weidegebiete gegen Wölfe nicht geschützt werden können. Dort sollen dann Wölfe, die Weidetiere bedrohen, entnommen (geschossen) werden dürfen. Das versteht man in Bayern unter „Prävention!“ Wölfe schießen auf Verdacht – ein derart abwegiger Gedanke, dass sich eine fachliche Erörterung gar nicht lohnt.
Über die praktische Durchführung haben die Autoren dieses Plans nicht einmal nachgedacht. Das Zeitfenster dafür besteht aus etwa hundert Tagen, nämlich Juni bis Mitte September, wenn Weidetiere auf der Alm sind. Wölfe schießen während der Aufzuchtzeit der Welpen? Das ist ausgeschlossen. Und wer soll damit beauftragt werden – etwa Berufsjäger? Die haben anderes zu tun als tagelang auf einer Alm rumzusitzen und auf einen verdächtigen Wolf zu warten, der Weidetiere bedroht. Sie haben Winterfutter für die Rotwildfütterungen einzubringen, Jagdgäste zu führen, jagdliche Einrichtungen instand zu halten, Wild zu erlegen. Zu all dem schweigt sich der AP Wolf aus.
Für den 20. September hat das Umweltministerium die AG Große Beutegreifer zu einer Diskussion des Entwurfs eingeladen. Das ist etwa drei Wochen vor der Landtagswahl. Vielleicht sitzen die Freien Wähler danach mit am Regierungstisch. Ihr Chef Hubert Aiwanger, dem für diesen Fall Ambitionen auf das Landwirtschaftsministerium nachgesagt werden, hat schon mal verkündet, wie er sich den Umgang mit Wölfen vorstellt. „Solange nicht konkret Fallen aufgestellt oder Jäger losgeschickt werden, ist jeder Plan nur eine Augenwischerei!“
Wölfe – zieht Euch warm an!
Ihr