Lehren aus dem Fall Dauban

Lehren aus dem Fall Dauban

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13.10.2018

Seit 18 Jahren sind die Wölfe in Deutschland zurück. Aber die Reaktionen auf blutige Wolfsereignisse sind immer noch die gleichen: Als erstes werden Abschüsse gefordert – von Einzelwölfen, von gesamten Rudeln, von Wölfen überhaupt. Dass solche Forderungen von unmittelbar betroffenen, aufgeregten Tierhaltern kommen, kann man verstehen. Dass sich Behörden aufführen, als hätten sie sich nicht an Verwaltungsregeln zu halten, ist allerdings schwer erträglich. Und dass Politiker im Ministerrang mit ihren Äußerungen den Eindruck vermitteln, sie hätten das Gesetz nicht gelesen oder stünden gar über diesem, ist nicht schwer, sondern überhaupt nicht auszuhalten.

Der Fall Dauban ist noch lange nicht ausgestanden und noch nicht geklärt. Auch auf die Gefahr hin, mit meinem Kommentar dem gleichen Verhaltensmuster zu verfallen, das ich kritisiere, hier ein paar Fragen und Anmerkungen:

1 – Was sagt der Wolfsmanagementplan?

„Die Entfernung von Wölfen,“ heißt es im sächsischen Wolfsmanagementplan von 2013, „ist immer das letzte Mittel der Wahl und nur vorzunehmen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind …“. Andere Mittel wären z. B. eine Überspannung des Zauns mit einer Litze und der Einsatz von Herdenschutzhunden.

Eine Herde von 150 Schafen mitten im Territorium eines seit Jahren bestätigten Wolfsrudels lediglich mit einem Flexinetz von 105 oder 110 cm Höhe und ohne Hunde zu schützen – das scheint mir doch nicht nur mutig, sondern eher fahrlässig.

Solch ein Massaker lässt sich mit konsequenten Schutzmaßnahmen vermeiden!

2 – Wie reagieren die Behörden?

Das Kreisforstamt Görlitz (die Untere Jagdbehörde) hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Falles eine Stellungnahme abgegeben, in der darüber spekuliert wird, ob ein Abschuss von Wölfen angeordnet werden könnte. Eine Begutachtung des Falles lag dem Kreisforstamt zu dieser Zeit noch gar nicht vor. Sie wird vom zuständigen Rissgutachter des Landkreises (NB: nicht vom Monitoring) vorgenommen und geht an das Wolfsbüro Rietschen, das wiederum an das Landratsamt berichtet.

Also ein Schuss aus der Hüfte. Ziel verfehlt.

Auf der Website des Kreisforstamtes steht zudem zu lesen, dass man „mit externen Einrichtungen wie dem Senckenbergmuseum Görlitz und dem Wildbiologischen Büro LUPUS zusammenarbeitet.“ Mit LUPUS hat im vorliegenden Fall keinerlei Zusammenarbeit stattgefunden. Das ist nichts Neues, so war das auch im Fall des angeblichen „Problemwolfes“ Pumpak, der zum Abschuss freigegeben wurde, ohne eine fachliche Einschätzung durch LUPUS abzuwarten. „Die Öffentlichkeitsarbeit,“ heißt es weiter auf der Website, „wird vom Kontaktbüro Wölfe in Sachsen in Rietschen zentral geleitet.“ Das Kontaktbüro ist bekannt für fachlich kompetente Meldungen. Das Kreisforstamt wäre gut beraten gewesen, auf das Kontaktbüro zu vertrauen.

Man wird in Görlitz den Eindruck nicht los, dass man endlich, endlich einen Wolf schießen lassen will. Koste es, was es wolle.

3 – Wie handeln die Politiker?

Der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) äußert die Ansicht, dass „wohl nichts“ gegen einen Abschuss spreche. Da täuscht er sich, oder er will die Rechtslage nicht wahrhaben. In der Tat sprechen sowohl diese (FFH-Richtlinie, EU-Naturschutzrecht, Bundes- und Landesnaturschutzrecht) als auch der Managementplan eindeutig gegen einen Abschuss.

Nebenbei lässt sich der Umweltminister mit der Aussage zitieren, dass der Bestand der Wölfe in Westpolen und Deutschland auf 1.000 Tiere angewachsen und damit „der sogenannte Erhaltungszustand erreicht“ sei. Auch damit liegt Herr Schmidt daneben. Denn der günstige Erhaltungszustand erfordert 1.000 erwachsene Wölfe. Das sind nur etwa ein Drittel aller Wölfe. Und davon sind wir in Deutschland plus Westpolen noch weit entfernt.

Was ist das für ein Minister, der sich in seinem Ressort so wenig auskennt? Warum nimmt er nicht den Hörer seines Haustelefons in die Hand und erkundigt sich, was da Sache ist?

4 – Wie reagieren die Geschädigten?

Gegen die Äußerungen der Politiker nimmt sich der Kommentar der Schäferin Annett Herdtweck wohltuend distanziert und sachlich aus. So etwas werde immer mal wieder vorkommen, meinte sie. Einer Abschussverfügung könne sie nichts abgewinnen. Das sei keine Lösung des Problems.

Annett Herdtweck hat nicht nur mein Mitgefühl, sie verdient auch Respekt für die Besonnenheit, mit der sie sich geäußert hat. Allerdings ist ihr dringend zu raten, beim Schutz ihrer Tiere aufzurüsten! Das Kontaktbüro Rietschen weiß, was zu tun wäre, und Fördergelder sind vorhanden.

Was also lernen wir aus dem Fall?

Jeder Wolfsmanagementplan ist Menschenwerk, kann und sollte ständig verbessert werden. Aber so lange er gilt, sollte er beachtet werden – von allen.

Wir leben in einem Rechtsstaat, Gott sei’s gedankt. Er kann nur funktionieren, wenn sich alle nicht nur an geltendes Recht halten, sondern es auch ernst nehmen. Das gilt zu allererst für hochrangige Politiker, und für staatliche Behörden sowieso. Von Politikern verlangt niemand, dass sie über jedes Detail Bescheid wissen. Aber sie sollten sich wenigstens sachkundig machen, bevor sie mit unbedachten, rechtlich fragwürdigen oder gar unhaltbaren Äußerungen an die Öffentlichkeit gehen.

Das letzte, was wir im Umgang mit Wölfen brauchen, ist Populismus. Was wir aber brauchen könnten, das wäre eine Art TÜV für Herdenschutzmaßnahmen. Wenigstens in bestätigten Wolfsgebieten muss es allmählich zur Selbstverständlichkeit werden, dass Nutztiere standardgemäß geschützt sind. Standardgemäßer Schutz muss die Voraussetzung sein für den Ersatz von Schäden durch Wölfe, wenn es trotzdem dazu kommt. Und statt ständig nur über Wölfe zu klagen, die schlecht geschützte Weidetiere angreifen, sollte man ein kritisches Auge auf Tierhalter werfen, die den Schutz ihrer Tiere nicht ernst nehmen.