Die Politik hinter dem Zahlenkram
08.07.2018
Als Richtwert für eine Population in günstigem Erhaltungszustand nach der FFH-Richtlinie gelten 1.000 erwachsene (!) Wölfe. Das entspricht rund 3.000 Wölfen aller Altersklassen.
Wenn die Population in ständigem Austausch mit einer Nachbarpopulation ist, genügen 250 erwachsene Tiere. „Unsere“ zentraleuropäische Flachlandpopulation wird von der Naturschutzkommission der EU als eigenständige Population aufgefasst. Deshalb gilt der Richtwert 1.000 erwachsene Wölfe.
Der Raum für eine Population soll eine biogeografische Region sein – also nicht Deutschland, erst recht nicht ein Bundesland. Deshalb ist die Aussage, dass in einem bestimmten Land „der günstige Populationszustand erreicht“ sei, irrelevant.
Wenn der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, kann der Schutzstatus der Population von Anhang IV in Anhang V herabgestuft werden. Der Wolf ist dann immer noch „streng geschützt,“ kann aber z. B. ins Jagdrecht übernommen und bejagt werden. Bedingung dafür ist, dass die Bejagung selektiv erfolgt und dass der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet wird. uw