Die Dresdner Resolution von CDU und CSU
14.11.2016
Die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU im Bund und den Ländern haben in Dresden die folgende Resolution verabschiedet. Wolfsite gibt sie ungekürzt wieder. Hervorhebungen durch Unterstreichung und Kommentare dazu (in kursiv) sind von Ulrich Wotschikowsky.
Praxistaugliches Wolfsmanagement in den Ländern und im Bund ermöglichen
Seit dem Jahr 2000 breiten sich die Wölfe von Sachsen und Brandenburg in Richtung Nordwesten weiter aus. Heute kann man davon ausgehen, dass der Wolf in der ganzen Bundesrepublik vertreten ist. Aktuell sind in Deutschland 46 und darüber hinaus im Westen Polens 56 Wolfsrudel nachgewiesen. Diese sehr dynamische Entwicklung mit einer jährlichen Zuwachsrate von mehr als 30 Prozent ist das Ergebnis des Artenschutzes und unmittelbare Folge der Einstellung der zuvor legalen Wolfsbejagung. Die Rückkehr des Wolfes wurde mit großem Aufwand medial begleitet. Rückblickend bleibt jedoch festzustellen, dass sich eine Vielzahl von früheren Aussagen vorgeblicher Fachleute zur Ausbreitungsgeschwindigkeit, zur Habitatwahl, zum Beutespektrum, zum Verhalten des Wolfes gegenüber Menschen und zum notwendigen Aufwand für den Herdenschutz als unzutreffend erwiesen hat. Daraus resultiert ein großer Vertrauensverlust insbesondere bei Nutztierhaltern, Jägern und den Menschen, die in den Gebieten mit Wolfsvorkommen leben. Die Verharmlosung des Wolfes und der zögerliche Umgang zuständiger Behörden mit der Wolfsproblematik vergrößern den bereits eingetretenen Akzeptanzverlust stetig. Wölfe sind hochintelligente Tiere, die schnell realisieren, wenn ihnen keine Gefahr droht. Verhaltensauffälligkeiten von Wölfen sind daher vorprogrammiert. Da der Wolf nicht bejagt wird, wird er sich erstens immer schneller und weiter ausbreiten und zweitens werden auch die geplanten Herdenschutzmaßnahmen einzelne Wölfe nicht daran hindern, Herdentiere als leichte Beute anzugreifen. Für solche, zu Problemwölfen gewordene Tiere darf auch die Bejagung kein Tabu sein. Hinsichtlich auffälliger Wölfe sollte gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit agierendes Expertenteam eingerichtet werden, das den zuständigen Behörden Empfehlungen für die Analyse und gegebenenfalls für die Vergrämung oder den Abschuss solcher Tiere gibt.
Ich wüsste gerne, auf welche „früheren Aussagen“ sich die Umweltsprecher beziehen und welche „vorgeblichen Fachleute“ sie konsultiert haben. Sicher haben sie ihre Informationen nicht aus dem Fachkonzept „Leben mit Wölfen“ des Bundesamtes für Naturschutz.
Wölfe, die Herdentiere angreifen, sind keine „Problemwölfe,“ und Bejagung ist kein geeignetes Mittel dagegen. Hier hilft nur guter Herdenschutz.
Das Expertenteam ist längst eingerichtet. Es ist die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) in Görlitz.
In Gebieten mit Wolfsvorkommen wird die Weidetierhaltung als ökologischste Form der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung durch zusätzlichen Aufwand für den Herdenschutz und die Folgen von Wolfsübergriffen in Frage gestellt. Die offiziellen Empfehlungen für Herdenschutzmaßnahmen zeichnen über die Jahre ein regelrechtes Wettrüsten der Weidetierhalter gegenüber den Wölfen nach. Auch die Wildbestände sind einem zusätzlichen Druck ausgesetzt, der entgegen ursprünglicher Annahmen und Prognosen gerade nicht zu einer Abnahme von Wildschäden in Wald und Feld geführt hat. Jagdgenossenschaften und Jagdpächter in Wolfsgebieten beobachten eine zunehmende Tendenz der Bildung von Großrudeln (Rotwild) und Großrotten (Schwarzwild), die über längere Zeit landwirtschaftliche Flächen belagern. Die Folge sind Wildschäden, für die vom Gesetz her die Jagdgenossenschaften bzw. Jagdpächter aufkommen müssen. Diese Wechselwirkung mit ihren negativen Auswirkungen für Jagdgenossenschaften bzw. Jagdpächter spielte in den wissenschaftlichen Untersuchungen in den Wolfsgebieten bisher keine Rolle. Daher muss das Bundesumweltministerium sich dieser Problematik im Rahmen wissenschaftlicher Untersuchungen annehmen. Mit Blick auf die starke Zunahme des Wolfes ist es überdies nötig, eine Folgenabschätzung auf die zukünftige Entwicklung der Weidetierhaltung im Allgemeinen und der traditionellen Schaf- und Ziegenhaltung im Speziellen vorzunehmen.
Es gibt kein „Wettrüsten“ der Weidetierhalter (und eine martialisch-populistische Sprache hat in einem Papier von Umweltsprechern nichts verloren) – sondern seit Erstellung des ersten Wolfs-Managementplans (für Sachsen, 2009) haben sich die Empfehlungen nicht wesentlich geändert. Und es gibt nach wie vor Weidetierhalter, die ihre Tiere selbst in bekannten Wolfsgebieten nicht ausreichend schützen.
Die Bildung von Großrudeln bzw. Großrotten ist eine Folge extrem hoher Bestände von Rot-, Dam- und Schwarzwild und hat mit Wölfen nichts zu tun – wohl aber mit mangelhaftem jagdlichem Management. Durchaus ein Thema, dessen sich die Politik annehmen sollte!
In der ländlichen Bevölkerung wächst zudem die Sorge vor dem Wolf, insbesondere wenn einzelne Tiere oder Rudel ihre Scheu vor dem Menschen und menschlichen Siedlungen verlieren. Wo bislang Maßnahmen gegen Wölfe mit problematischem Verhalten ergriffen wurden, waren betroffene Tierhalter, die zuständigen Behördenmitarbeiter und die verantwortlichen Politiker Verunglimpfungen, Strafanzeigen und teilweise Morddrohungen ausgesetzt.
Zugleich zeigen sich in verschiedenen Bundesländern die Unzulänglichkeiten der erarbeiteten Managementpläne und der eingeplanten Finanzmittel. Im mehreren Fällen wurde innerhalb kurzer Zeit bei betroffenen Nutztierhaltern der mögliche finanzielle Rahmen von Beihilfen ausgeschöpft (de-minimis). Beihilfen für Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe auf Rinder- bzw. Pferdeherden sind in mehreren Bundesländern nicht vorgesehen.
Rinder und Pferde wehren sich erfolgreich gegen Wölfe. Präventionsmaßnahmen finanziell zu fördern würde ein Mehrfaches der Kosten verursachen als der Schadensausgleich. Dieser sollte allerdings großzügig bemessen werden.
Vor diesem Hintergrund sind Änderungen im Umgang mit den stetig und sehr dynamisch anwachsenden Wolfsvorkommen und den Folgen für Menschen in den Wolfsgebieten Deutschlands unumgänglich. Zugleich bedarf es dringender Korrekturen in der Kommunikation seitens der zuständigen Behörden und Institutionen gegenüber der Bevölkerung, um einen weiteren Verlust an Vertrauen und Akzeptanz zu vermeiden.
Definition/Abgrenzung der Population
In vielen Wolfsmanagementplänen der Länder wird davon ausgegangen, dass die in Deutschland und Westpolen lebenden Wolfsvorkommen eine eigenständige und weitgehend isolierte Population darstellen, weil angeblich kein regelmäßiger genetischer Austausch mit anderen Populationen stattfindet. Oftmals ist hier von der sogenannten deutsch-westpolnischen Wolfspopulation bzw. der zentraleuropäischen Tieflandpopulation die Rede. Der auf der Hand liegende Umstand, dass aus dem Nordosten Polens und dem Baltikum zuwandernde Wölfe und deren Nachfahren die Rudel westlich der Weichsel gründeten, wird dabei ausgeblendet. Und das, obwohl eine Studie polnischer Wissenschaftler (Czarnomska et al. 2013) zeigt, dass die Wolfsvorkommen in Deutschland und im Westen Polens den westlichen Rand einer nordosteuropäisch-baltischen Wolfspopulation darstellen und Zuwanderungen von Tieren aus Nordostpolen nach Westpolen und Deutschland keine Einzelfälle darstellen, sondern häufig sind. Dem-nach stammen die in Deutschland lebenden Wölfe genetisch wahrscheinlich von den Vorkommen im Baltikum ab, die sich aufgrund des in Polen und Deutschland geltenden Jagdverbotes auf Wölfe stetig ausbreiten. Die vollzogene Grenzziehung zwischen der nordostpolnisch-baltischen und der zentraleuropäischen Tieflandpopulation entlang der Weichsel wäre damit obsolet.
Die objektive Definition und Abgrenzung der Populationen ist deshalb eine so wichtige Frage, weil nur mit ihr der von der FFH-Richtlinie geforderte günstige Erhaltungszustand des streng geschützten Wolfes beurteilt werden kann. Würde es sich bei den Wolfsvorkommen in Westpolen und Deutschland um eine isolierte Population handeln, müsste die erforderliche Mindestzahl nach den Kriterien der Internationalen Union zur Bewahrung der Natur und natürlicher Ressourcen (IUCN – International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) bei 1.000 geschlechtsreifen Wölfen liegen, um den nach der FFH-Richtlinie geforderten günstigen Erhaltungszustand der Art zu erreichen. Anderenfalls wäre der günstige Erhaltungszustand bereits dann erreicht, wenn in einem Gebiet mehr als 250 geschlechtsreife Tiere leben und diese im Austausch mit anderen Populationen stehen. Damit ist die Populationszuordnung und -abgrenzung überaus relevant und muss im Rahmen eines bundeseinheitlichen Wolfsmanagements schnellstens objektiv beantwortet werden. Hier ist im Interesse aller betroffenen Landnutzer, Jäger und der ländlichen Bevölkerung dringend Klarheit notwendig.
Die Frage, nach welchen Kriterien Populationen gegeneinander abgrenzt werden sollten, beschäftigt die Wolfsskeptiker seit Jahren – aber nur in Deutschland. Das Thema ist für Wissenschaftler spannend, trägt aber zur Konfliktlösung nichts bei. Was dahinter steckt, ist der Wunsch, Wölfe bejagen zu dürfen.
Deshalb fordern die umweltpolitischen Sprecher von CDU und CSU, dass genetische Untersuchungen länderübergreifend mit der Republik Polen und den baltischen Staaten durchgeführt, verglichen und ausgewertet werden. Mit Hilfe objektiver Kriterien muss eine wissenschaftlich fundierte Definition/Abgrenzung der Wolfspopulationen erfolgen. Das vom Bund eingerichtete Wolfs-Beratungszentrum in Görlitz im Freistaat Sachsen muss deshalb den Auftrag erhalten, ein gemeinsames Wolf-Monitoring mit Polen, dem Baltikum, Russland, Frankreich und Dänemark aufzubauen und die genetischen Untersuchungen zu vereinheitlichen und zu intensivieren.
Über die jährlichen Monitoring-Ergebnisse zum Wolf ist der Austausch mit allen Betroffenen, also der Wissenschaft, dem Naturschutz, den Nutztierhaltern und Grundeigentümern sowie der Jägerschaft, zu fördern. Die zusammenfassenden Ergebnisse sind auch auf Bundesebene zeitnah in Form eines Berichts umfassend zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu kommunizieren.
Überprüfung der FFH-Richtlinie und Anpassung des Schutzstatus´
Der Wolf wird von der IUCN in der Roten Liste Europas als ungefährdet eingestuft. Zahlreiche Mitgliedsstaaten der EU haben ihre Wolfsvorkommen oder Teile davon in Anhang V der FFH-Richtlinie listen lassen. Dies ermöglicht diesen Ländern bei Bedarf die Regulierung dieser Wolfsvorkommen, ohne dazu auf die in der Umsetzung komplizierten Regelungen des Artikels 16 der FFH-Richtlinie zurückgreifen zu müssen. Polen zeigt anschaulich, dass der erfolgreiche Schutz des Wolfes auch möglich ist, wenn dieser nicht in Anhang IV der FFH-Richtlinie (höchstmöglicher Schutzstatus) aufgeführt ist. Die Erfahrungen bei Kormoran und Biber in Deutschland verdeutlichen, dass Naturschutzverbände gegen Ausnahmen von Schutzbestimmungen immer wieder klagen und mit den Verwaltungsgerichtsverfahren die Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Schäden oder Gefahren für Leib und Leben blockieren.
Wo stellen Biber oder Kormorane eine Gefahr für Leib und Leben dar (von Menschen – nicht von Fischen)?
Vor dem Hintergrund der jährlichen Zuwachsrate des Wolfsbestandes fordern die umweltpolitischen Sprecher von CDU und CSU, dass bereits jetzt Vorkehrungen getroffen werden, wie man den wachsenden Bestand zukünftig stärker kontrollieren und die Weichen für eine künftige Regulierung der Population stellen will. Hierzu ist die Überarbeitung der europäischen FFH-Richtlinie und ihrer Anhänge unausweichlich, weshalb die Rückkehr der Wölfe auch auf EU-Ebene aufmerksam begleitet werden muss. Das Bundesumweltministerium muss auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass sobald die Populationszuordnung und -abgrenzung der Wolfsvorkommen in Westpolen und Deutschland geklärt und der günstige Erhaltungszustand erreicht ist, die Wölfe in Deutschland von den Anhängen II und IV FFH-Richtlinie aus- und gleichzeitig in den Anhang V aufgenommen werden. Nur dies ermöglicht zukünftig einen praxistauglichen Umgang zur Abwehr von Schäden und Gefahren, bei gleichzeitiger Sicherung des günstigen Erhaltungszustands, so wie bei den polnischen, lettischen, litauischen oder estnischen Wolfspopulationen auch. Mit der Berücksichtigung in Deutschland vorkommender Wölfe wäre die Bundesrepublik als EU-Mitgliedstaat in der Lage, pragmatische Lösungen gemäß Artikel 14 der FFH-Richtlinie zu ergreifen, wie z.B. Entnahmeperioden und/oder -formen zu regeln oder ein System von Genehmigungen für die Entnahme oder Quoten einzuführen, ohne den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gefährden.
Ja, Zustimmung: Man kann und sollte heute schon darüber diskutieren, wie mit der anwachsenden und sich ausbreitenden Wolfspopulation umgegangen werden soll. Aber der „praxistaugliche Umgang zur Abwehr von Schäden und Gefahren“ ist heute schon in jedem Wolfsmanagementplan beschrieben und hat mit dem Schutzstatus wenig oder gar nichts zu tun. Länder, die keinen solchen Plan haben, irren allerdings häufig herum – siehe Niedersachsen mit dem Wolf MT6. Und wo der Umgang nicht „praxistauglich“ ist, hat das nichts mit dem Schutzstatus zu tun, sondern mit fehlendem Personal, mangelhafter Qualifikation, Bürokratie und nicht zuletzt (Partei-)Politik. Darum sollten sich Politiker kümmern!
Zwar bieten das europäische und nationale Naturschutzrecht gemäß Artikel 16 der FFH-Richtlinie sowie § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes den Ländern die Möglichkeit, im Zuge von Rechtsverordnungen Ausnahmen vom strengen Schutzregime zuzulassen und Eingriffe in die Populationen geschützter Arten zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden bzw. im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit zu ermöglichen. Allerdings dürfen Ausnahmen vom strengen Schutz nur dann erteilt werden, wenn keine andere zumutbare Alternative vorhanden ist. Diese artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gilt jedoch nicht für NATURA 2000-Gebiete, da hier neben einer artenschutzrechtlichen auch immer eine flächenschutzrechtliche Befreiung für den Einzelfall notwendig ist. Dies hilft weder den betroffenen Landnutzern noch nützt es der Steigerung der Akzeptanz des Artenschutzes.
Mag sein. Aber solche Überlegungen sind weit entfernt von den Konflikten, die es mit Wölfen zu lösen gilt.
Prüfung der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht der Länder
Trotz erheblicher Bedenken und Proteste wurde der Wolf 2013 in das Sächsische Jagdrecht (Jagdverordnung) aufgenommen und einer ganzjährigen Schonzeit unterstellt. Deshalb fordern die umweltpolitischen Sprecher zu prüfen, ob eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht der Länder unter Berücksichtigung der konkreten, landesspezifischen Umstände und Begebenheiten erforderlich ist. Auch nach dem Bundesjagdgesetz gehören z.B. die Wildkatze, der Luchs oder der Fischotter zu Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, jedoch ganzjährige Schonzeiten genießen. Auch sie zählen gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie zu den streng geschützten Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht der Länder kann ein effizientes Wolfsmonitoring in den Ländern unterstützen und die Jäger als essentielle Partner des Naturschutzes in die Bemühungen um das Wolfsmonitoring verantwortlich mit einbinden. Ein entsprechendes Fortbildungskonzept für die Jäger muss erarbeitet und umgesetzt werden.
Das Beispiel Sachsen belegt: Eine Übernahme ins Jagdrecht bringt keine Unterstützung durch die Jägerschaft. Das Beispiel Niedersachsen zeigt: Die Jägerschaft kann das Wolfsmanagement unterstützen, ohne dass der Wolf ins Jagdrecht übernommen wird. Facit: Wolf ins Jagdrecht bringt nichts – weder den Jägern noch den Wölfen.
Förderung von Präventionsmaßnahmen und Schadensausgleich
Wolfssichere Koppeln herzustellen, ist für die Weidetierhalter mit zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten verbunden und hat sich inzwischen häufig als unwirksam erwiesen.
Welche Maßstäbe legen die umweltpolitischen Sprecher da an? Auf welche Erhebungen stützen sie sich? Haben sie die wolfsbedingten Verluste an Weidetieren verglichen mit den Verlusten, die ohne Wölfe vorkommen? Haben sie Kenntnis davon, in wie vielen Fällen der Schutz mangelhaft war?
Um die Weidewirtschaft auch in Zukunft in Deutschland zu ermöglichen, bedarf es jedoch schneller, unbürokratischer und ausreichender Unterstützung seitens der Länder. Dies gilt insbesondere deshalb, weil oftmals nur geringe Jahresdurchschnittseinkommen mit der Weidetierhaltung erzielt werden können. In vielen Ländern ist in den jeweiligen Wolfsmanagementplänen mit der Förderung von Präventionsmaßnahmen für den technischen Herdenschutz und mit der Unterstützung bei der Anschaffung geeigneter Herdenschutzhunde bereits Vorsorge getroffen. Dies gilt jedoch nicht für alle Bundesländer, in denen der Wolf wieder vorkommt. Hier muss das Bundesumweltministerium eine stärkere koordinierende Rolle einnehmen als bislang und gemeinsam mit den Ländern sollte im Sinne der Gleichbehandlung eine bundesweite Harmonisierung von Schutzmaßnahmen für alle Weide- und Gatterwildtierhalter, Ausgleichsregelungen für Nutztiere und sonstige Managementmaßnahmen erreicht werden. Die umweltpolitischen Sprecher sind sich darüber hinaus einig, dass die erhöhten Aufwendungen bei der Unterhaltung von Herdenschutzhunden, z.B. bei den Futterkosten, sich auch in der staatlichen Unterstützung widerspiegeln müssen. Lediglich die Anschaffung von Herdenschutzhunden zu unterstützen reicht nicht. Hier muss der amtliche Naturschutz mehr tun, als nur die Rückkehr des Wolfes zu begrüßen. Deshalb steht auch die EU-Kommission in der Pflicht, flexiblere Regelungen zu Fragen der Entschädigung und vor allem der Prävention zu ermöglichen. Beim Schadensausgleich ist ein Vollkostenausgleich zu gewährleisten.
Ja, Zustimmung: Es schreit geradezu nach einem bundesweiten Managementplan für Wölfe (gerne mit regionalen Anpassungen – Deichlandschaft an der Nordsee ist nicht vergleichbar mit der Alpenlandschaft, aber Wölfe springen nirgends höher als (ich sag‘ mal) einen Meter zwanzig. Aber da sei der Föderalismus vor!
Aus diesem Grund fordern die umweltpolitischen Sprecher von CDU und CSU, dass sich sowohl der Bund als auch die EU finanziell an den Präventionsmaßnahmen beteiligen und bürokratische Regelungen (z. B. de-minimis), die Frust bei den betroffenen Tierhaltern fördern, nicht angewendet und überarbeitet werden.
Aufklärung durch intensive Öffentlichkeitsarbeit
Die Ausbreitung des Wolfes in Deutschland verläuft konfliktreich. Diese Entwicklung wird sich weiter verschärfen, je mehr Nutztiere gerissen oder Menschen in direkten Kontakt mit Wölfen kommen werden. Die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und CSU plädieren daher für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die eine Akzeptanz des Wolfes langfristig erhalten kann. Das heißt, die Bevölkerung muss sachliche Informationen und unbürokratische Hilfestellungen zum Umgang mit dem Wolf erhalten. Dies ist umso wichtiger, da vermehrt Jungwölfe mit geringer Scheu auftreten. Wer es mit dem Wolf ernst meint, muss bei Auftreten von wirklichen Problemen auch konsequent informieren und handeln! Ansonsten wird die Akzeptanz für den Wolf in der Bevölkerung unnötig aufs Spiel gesetzt. Insgesamt darf der Wolf weder verharmlost, noch verteufelt werden.
Es ist einfach nicht wahr, dass „vermehrt Jungwölfe mit geringer Scheu auftreten.“ Ein einziger Wolf ist bisher als nicht scheu aufgefallen – in 15 Jahren. Aber mit solchen Formulierungen fängt die moderne Verteufelung an!
Dazu sind praktikable Leitlinien und Handlungsanweisungen für wesentliche Szenarien im Umgang mit Wölfen zu entwickeln und zu kommunizieren. Auch das in letzter Konsequenz notwendig werdende Töten verhaltensauffälliger Tiere auch aus Gründen der öffentlichen Sicherheit darf nicht tabuisiert werden.
Jeder Managementplan geht auf diese „letzte Konsequenz“ ein. Wo also wird das „tabuisiert?“