Richtigstellung
18.02.2016
Ernst Ingolf Angermann, CDU, hat mitgeteilt, dass seine Fraktion im niedersächsischen Landtag keine Übernahme des Wolfs Jagdrecht anstrebt, wie irrtümlich auf Wolfsite behauptet wurde. Die CDU sei jedoch dafür, den Wolf von Anhang IV in Anhang V zu überführen. Dies sei die Voraussetzung für eine Populationskontrolle, sobald eine solche erforderlich sein würde. Denn man wisse aus Erfahrung, dass solche juristischen Prozesse sehr langwierig sind. Zur Goldenstedter bzw. Vechtawölfin befragt meinte Angermann, er plädiere dafür, diese Wölfin zu schießen, weil sonst der letzte Rest von Toleranz gegenüber Wölfen verloren ginge.
Eine Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht strebt dagegen die FDP an. Auf seiner Homepage erklärt Gero Hocker (40), FDP: Für den Wolf sollten „die gleichen Regeln gelten wie für andere Wildtiere auch. Dazu muss auch das Jagdrecht gehören.“
Vielleicht ist Sachsen einfach zu weit weg von Niedersachsen. Dort könnte sich Gero Hocker schlau machen, was die Übernahme des Wolfes ins Jagdrecht gebracht hat: nichts, außer mehr Bürokratie. uw