Wer darf dem Wolf ans Fell?

Wer darf dem Wolf ans Fell?

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07.08.2015

Leserbrief an den WESER KURIER auf den gleichnamigen Artikel von Lutz Wetzel am 02.08.2015 sowie im online-Portal.

Lutz Wetzel irrt, wenn er meint, der Fang der beiden Wölfe in Munster sei ein „genehmigungspflichtiger Tierversuch“ gewesen. Die Materie „Tierversuch“ ist in der EU-Richtlinie 2010/63/EU vom 22.09.2010 geregelt. Die Richtlinie gilt lt. Art. 1 (5e) ausdrücklich nicht für „Praktiken, die hauptsächlich zum Zwecke der Identifizierung eines Tieres angewandt werden.“ Genau dazu diente der Fang mit anschließender Besenderung der beiden Wölfe.

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat zwar Recht damit, dass „das Ausstatten von Wildtieren mit einem Sender zur Erforschung der Lebensgewohnheiten … als genehmigungspflichtiger Tierversuch anzusehen“ ist – aber es ging ja gar nicht um „Erforschung von Lebensgewohnheiten“ (also um ein wissenschaftliches Vorhaben), sondern um die Identifizierung der Wölfe (eine Maßnahme des Managements). Die Identifizierung ist die Voraussetzung für eventuell notwendige Vergrämungsmaßnahmen, die bei den verhaltensauffälligen Wölfen in Munster ins Auge gefasst sind.

Wetzel gründet also seine in tendenziösem Ton gehaltene Kritik am niedersächsischen Wolfsmanagement auf oberflächlicher Recherche und mangelhafter Kenntnis der Rechtslage. Das ist schon schlimm genug. Aber letztlich geht es ihm gar nicht um die Sache. Er will die angeschlagene landeseigene Kompetenz im Wolfsmanagement aufwerten. Das Mittel, das ihm dazu einfällt, ist die Verunglimpfung und Herabsetzung des sächsischen Büros LUPUS, und deshalb ist das ganz schäbiger Journalismus.

„Kostenintensiv“ sei die Wolfsbesenderung durch LUPUS gewesen. Was sie gekostet hat, verrät er nicht oder weiß er nicht. Entscheidend ist: Sie war erfolgreich! Dass LUPUS innerhalb kurzer Zeit zwei Wölfe gefangen hat, ist ein unschlagbarer Beweis für das, was ihm Wetzel absprechen will: Kompetenz. Man habe, meint er, mit dem Institut für Wildtierforschung an der Tierärztlichen Hochschule Hannover eine „mindestens ebenso gut geeignete Einrichtung.“ Erfahrung mit Wölfen hat man dort allerdings keine. Mit Dr. Britta Habbe (die Wetzel nebenbei fälschlich zur „Leiterin“ des Instituts ernennt) habe man zudem „eine ausgewiesene Wolfsexpertin.“ Mit Verlaub – womit hat sie sich „ausgewiesen?“ An der Hochschule, so Wetzel, arbeite man „wissenschaftlich“, während bei LUPUS nicht wissenschaftlich, sondern „eher engagiert und mit einer gewissen Erfahrung, aber eben nur auf der Woge der allgemeinen Wolfsbegeisterung und ohne die wissenschaftliche Distanz gearbeitet“ werde. Das ist starker Tobak. Offenbar hat Wetzel keine Ahnung von den Aufgaben und Tätigkeiten des Büros LUPUS, und schon gar nicht von dessen internationaler Reputation. Was er betreibt, ist Verleumdung und üble Nachrede.

Niemandem hat Lutz Wetzel mit seinem dummen Artikel einen Dienst erwiesen. Besonders geschadet hat er Britta Habbe. Sie wird sich „dank“ Wetzel ab sofort kritischer Blicke ausgesetzt sehen. Das war wohl anders geplant. Das Büro LUPUS wird die billige Swada von Lutz Wetzel aushalten, es ist schließlich nicht die erste aus dem Lager der Jäger.

Ulrich Wotschikowsky