Sachsen: Elektro-Zaun mit Flatterband hilft

Sachsen: Elektro-Zaun mit Flatterband hilft

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22.11.2016

Immer wieder gibt es Wölfe oder sogar ganze Rudel, die einem die Stimmung verhageln. In Sachsen sind es die Wölfe von Rosenthal. Schon im Vorjahr war dieses Rudel dadurch aufgefallen, dass es Festzäune überwand, die als relativ „wolfssicher“ galten. Flatterband in 120 – 140 cm Höhe genügte jedoch, um das Rudel fortan auf Distanz zu halten. Im Herbst 2016 wiederholte sich das Dilemma. Zehnmal sprangen Tiere dieses Rudels über Festzäune. Der Landrat des Kreises Bautzen, Michael Harig stellte den Antrag, das gesamte Rudel abzuschießen.

Nachgerüstet mit Flexiband - nun ist Ruhe bei den Rosenthaler Wölfen. Foto Klingenberger.

Nachgerüstet mit Flexiband – nun ist Ruhe bei den Rosenthaler Wölfen. Foto Klingenberger.

Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz hat zu diesen Vorfällen nun ausgiebig Stellung genommen. Hier auszugsweise die wichtigsten Punkte: Nur in einem einzigen Fall ist ein Elektrozaun ohne Flatterband überwunden worden, zehnmal dagegen Festnetzzäune ohne Flatterband. In keinem Fall hat das Rosenthaler oder irgendein anderes Wolfsrudel in Sachsen einen Elektrozaun überwunden, der zusätzlich mit Flatterband geschützt war. Dies ist von Rissgutachten und durch Fotodokumentationen eindeutig belegt. Ein Elektrozaun von 100 bis 120 cm Höhe ist ein sehr sicherer Schutz. Ein Flatterband 20 – 30 cm über dem Zaun erhöht die Schutzwirkung. Festnetzzäune ohne Strom sind dagegen kein ausreichender Schutz, weil sie nur eine physische (schmerzfreie) Barriere darstellen, die leicht übersprungen oder untergraben werden kann. Diese Schutzmaßnahme wird daher nicht empfohlen. Die Schäden im Jahr 2016 sind im Vergleich zu den beiden Vorjahren von etwa drei auf etwa zwei Übergriffe/Territorium gesunken. In den meisten Sächsischen Wolfsterritorien gibt es nur sehr wenige oder gar keine Übergriffe auf Nutztiere. Die Mindestschutzkriterien für den Anspruch auf Schadensausgleich sind seit Einführung der Förderrichtlinie 2008 unverändert: Ein Elektrozaun muss 90 cm hoch sein, ein Festzaun 120 cm. Die Koppel muss außerdem an allen Seiten – auch zu einem Wasserlauf – geschlossen sein und die Zäune müssen einen festen Bodenabschluss haben.

Bislang wurden alle Tierhalter mit Anspruch auf Schadensausgleich zu 100% des Marktwertes der gerissenen Nutztiere entschädigt. Der Freistaat gewährt sowohl Hobbyhaltern als auch Tierhaltern im Neben- und Haupterwerb eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 80 % der Nettokosten zur Anschaffung von Herdenschutzmaßnahmen (Elektrozäune, Herdenschutzhunde und für Wildgatter ein Untergrabungsschutz).