Kubickis Luftnummer
21.05.2018 Der Kieler Bundestagsabgeordnete Wolfgang Kubicki (FDP) hat für den Bauernbund Brandenburg ein Gutachten verfasst, in dem er die Ansicht vertritt, ein Wolf könne „in Notwehr“ erschossen werden, wenn er besonders wertvolle Nutztiere oder einen Hund angreift. Freilich nur in einem „eng begrenzten rechtlichen Rahmen.“ Notwehr ist laut Strafgesetzbuch „die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs gegen sich oder einen anderen.“ Ein Tier kann sich gar nicht „rechtswidrig“ verhalten, und wenn der Angriff gegen eine „Sache“ gerichtet ist – Nutztiere sind juristisch gesehen „Sachen“ – dann kann das ebenfalls nicht Notwehr sein. Die Medien schreiben unisono von „Notwehr,“ nicht von „Nothilfe“