LJV Brandenburg: Notwehrrecht und Panzerhemden für Jagdhunde

LJV Brandenburg: Notwehrrecht und Panzerhemden für Jagdhunde

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25.04.2017

Zwei Tage vor dem Wolfsplenum hat der Landesjagdverband Brandenburg (LJV) auf einer Pressekonferenz „Forderungen“ veröffentlicht. Dem Ministerium sind sie nicht zugestellt worden und konnten deshalb beim Wolfsplenum auch nicht besprochen werden. Auf der Internetseite des LJV und auf JAWINA kann man sie nachlesen. Das meiste, etwa zum Schutzstatus, zu Bestandsobergrenzen, zu Wolfsgebieten, zur Definition von Problemwölfen etc. ist bekannt und fügt sich nahtlos in Forderungen anderer Nutzerverbände ein. Freilich nicht alles.

So fordert der LJV, dass die Monitoringergebnisse nicht jährlich (Stand 30. April), sondern schon halbjährlich (also etwa im Oktober) veröffentlich werden. Das wären allerdings vorläufige Ergebnisse, nicht fachlich evaluiert – was gleich wieder Stoff für unerfreuliche Querfragen liefern würde. Der LJV muss einsehen, dass das Monitoring kein Service für die Nutzerverbände ist, sondern ein Pflichtauftrag der EU. Und dafür gibt es eindeutige Regeln.

Dennoch ist der Wunsch der Jäger gut nachvollziehbar; denn im Herbst liegt der Schwerpunkt des Jagdgeschehens, und aktuelle Monitoringergebnisse könnten den Jägern helfen, ihre Jagden an der Präsenz oder Absenz von Wölfen zu orientieren. Ferner werden zu Jahresbeginn die Abschusspläne erstellt – auch da wäre es gut, über die Wölfe Bescheid zu wissen. Es sollte sich also ein Weg finden lassen, dem Wunsch der Jäger entgegenzukommen. Vielleicht wäre etwas Bescheidenheit der Sache dienlich – etwa, indem man das nicht als „Forderung“, sondern als „Anliegen“ formuliert und sich im Übrigen daran erinnert, dass die Jäger derzeit gerade mal zwei Promille zum Fundus des Datenmaterials beitragen!

Neu unter den „Forderungen“ ist auch ein „Notwehrrecht“ im Zusammenhang mit Jagdhunden, die im jagdlichen Einsatz von Wölfen angegriffen werden. Dabei stützt sich der Jagdverband auf ein Rechtsgutachten von Dietrich Meyer-Ravenstein, der die Ansicht vertritt, Jägern müsse ein solches Recht auf „Notwehr“ zugebilligt werden.

„Notwehr“ gegen Tiere kann es gar nicht geben. Denn Notwehr ist ein „gegenwärtiger rechtswidriger Angriff.“ Tiere können gar nicht „rechtswidrig“ handeln. Das können nur Menschen. Allenfalls kann man sich beim Angriff eines Wolfes auf einen Hund einen übergesetzlichen Notstand vorstellen. Und dagegen darf man mit „angemessenen Mitteln“ vorgehen. Ist der Schuss auf ein geschütztes wildes Tier (Wolf), das mein Eigentum (Jagdhund) angreift, ein angemessenes Mittel?

In gespannter Erwartung - gleich geht's los auf die Sauen!

In gespannter Erwartung – gleich geht’s los auf die Sauen!

Das Ganze ist eine Phantomdiskussion. Jeder Hundeführer schlägt bei dem Gedanken, man könnte bei einem Gerangel zwischen Hund und Wolf einfach so dazwischen schießen, die Hände über dem Kopf zusammen: Ziemlich sicher würde der Hund das nicht überleben.

Außerdem fordert der Jagdverband vom Land auch die Bereitstellung wolfssicherer Schutzkleidung für brauchbare Jagdhunde. Dabei laufen die vierbeinigen jagdlichen Helfer sowieso schon mit Panzerhemden herum – wegen der Wildschweine. Hundeführer nehmen es in Kauf, dass ihre Hunde von Sauen verletzt, gar getötet werden. Das kommt jedes Jahr Dutzende Male vor. Aber bis zum heutigen Tag ist in Deutschland noch kein einziger Hund im jagdlichen Einsatz von Wölfen getötet oder auch nur schwer verletzt worden. uw