Görlitz: Neue Monitoringstandards

Görlitz: Neue Monitoringstandards

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Erster April 2016

Unterschrift Isegrim Kopie

Das vor kurzem ins Leben gerufene bundesdeutsche Wolfszentrum in Görlitz hat zum ersten des Monats neue Monitoringstandards für Wölfe verkündet. Damit wird einem Mangel abgeholfen, der seit Beginn der Übernahme Sachsens durch Isegrim im Jahr 2000 zunehmend angeschwollen war: Die politischen Kräfte fühlten sich gegenüber der Wolfslobby immer unterlegener, bis sie schließlich zur Gänze aus dem Bewusstsein der Bevölkerung verschwunden waren.

Die so genannten SCALP-Kriterien C1, C2, C3 für Beobachtungen von Wölfen gelten ab sofort nicht mehr. Sie werden ersetzt durch folgende neue Kriterien:

RP1 – Meldung einer Person, die der im Amt befindlichen stärksten Regierungspartei nahesteht.

RP2 – Meldung einer Person, die der im Amt befindlichen zweitstärksten Regierungspartei nahesteht.

OP1 – Meldung einer Person, die der im Amt befindlichen stärksten Oppositionspartei nahesteht.

OP2 – Meldung einer Person, die der im Amt befindlichen zweitstärksten Oppositionspartei nahesteht.

Andere Nahesteher werden nicht berücksichtigt.

Meldungen von Personen, die niemandem nahestehen, werden als BL (belanglos) nummeriert und archiviert. Sie können durch nachträgliche Nahestellung zu einer der o.g. politischen Gruppierungen innerhalb ein und desselben Monitoringjahres aktiviert werden.

Das Monitoringjahr beginnt mit dem ersten Tag der Legislaturperiode und dauert 365 Tage, in Schaltjahren 366 Tage (lt. Recherche in WIKIPEDIA gibt es in einer durchschnittlichen Legislaturperiode von vier Jahren mindestens ein Schaltjahr, es können aber unter besonderen Umständen auch zwei sein, zur Jahrhundertwende auch drei).

Nähere Auskünfte erteilt das Wolfszentrum auf schriftliche Anfrage nach Vorlage eines genetischen Fingerabdrucks (DNA-Analyse des Senckenberg Institutes). Losungsproben sind nicht zugelassen.

Das letzte Monitoringjahr endet am Tag der neuen Landtagswahl – egal wie lange es gedauert hat.