Eine veritable Bauchlandung

Eine veritable Bauchlandung

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05.07.2017

3105, 0 Ulrich Wotschikowsky, C KOLB 2014_6

Brandenburg ist mit seinem ersten Entwurf für eine Wolfs-Verordnung auf den Bauch gefallen. In ersten Reaktionen von Verbänden und auch Einzelpersonen waren bereits zahlreiche Widersprüche und Unzulänglichkeiten bemängelt worden. Nun hat die neue Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes Wolf (DBB-Wolf) eine dreizehnseitige fachliche (nicht: juristische!) Stellungnahme abgegeben. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat sie umgehend an die Verbände und NGOs weiter gegeben. Das ist sehr zu begrüßen.

Es geht um den „Entwurf der Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Wolf zur Tötung von schwerst verletzten Wölfen und zur Vergrämung oder Entnahme von Wölfen mit für Menschen problematischem Verhalten.“ Also – NUR darum geht es, oder? Vereinfacht ausgedrückt: um schwer verletzte (was sind denn „schwerst“ verletzte?) und um aggressive Wölfe – aber nicht, wie in dem Entwurf dann Länge mal Breite ausgeführt wird, um Wölfe, die Nutztiere angreifen!

Aber nein. Der Spitze des Ministeriums geht es generell um mehr Eingriffsmöglichkeiten – sprich darum, Wölfe schießen zu können. Davon verspricht man sich eine Beruhigung der Nutztierhalter. Wölfe, die gegenüber Menschen aggressiv (oder unangebracht vertraut) auftreten, werden dabei mit Wölfen, die geschützte Weidetiere reißen, in ein und denselben Topf geworfen. Das muss schief gehen, und geht es auch. Diese und andere Unschärfen führen letzten Endes dazu, dass einer ziemlich undifferenzierten, fachlich nicht begründeten Eliminierung von Wölfen – sprich Abschüssen – das Tor weit geöffnet wird. Ohne dass damit die Probleme gelöst werden, die Brandenburg mit den Wölfen zweifellos hat! In dem Entwurf ist das mit Händen zu greifen.

Die DBB-Wolf hat das erkannt und an zahlreichen Textstellen offen gelegt. Sie benennt und klärt zunächst die fachlichen Defizite bzw. Missverständnisse, die diesen ersten Entwurf beschweren, in einer überzeugenden grundsätzlichen Präambel. Die wesentlichen Kritikpunkte, die die DBB-Wolf an dem Entwurf ausmacht, lassen sich dann im Einzelnen folgender Maßen zusammenfassen:

Die Begriffe Vergrämen und Verscheuchen werden immer wieder vermischt und verwechselt. Das führt mehrmals zu Empfehlungen, die keinen Erfolg haben können.

Der Entwurf ignoriert, dass Wölfe, die wiederholt Weidetiere (auch gut geschützte) angreifen, nicht vergrämt werden können. Vergrämung kommt, wenn überhaupt, nur gegenüber Wölfen in Frage, die sich Menschen gegenüber lästig erweisen.

Die Entscheidung und damit die Initiative zur Vergrämung wird den Nutztierhaltern übertragen. Das Landesamt für Naturschutz darf allenfalls zustimmen oder ablehnen. Die unbedingt erforderliche fachliche Einzelfallbeurteilung wird im Entwurf gar nicht vorgesehen.

Obwohl es bei Maßnahmen wie Vergrämung oder Entnahme nicht um jagdliche Aktionen geht und das Jagdrecht gar nicht berührt ist, wird in dem Entwurf den Jagdausübungsberechtigten eine Rolle zugewiesen, für die sie nicht qualifiziert sind. Auch werden Anforderungen an Munition und Bewaffnung gestellt, die Jagdausübungsberechtigte schwerlich erfüllen können (Narkosegewehr, Gummigeschosse bzw. dafür taugliche Waffen, Vergrämungsinstrumente). Sie stammen aus einer jagdlichen statt sicherheitsrelevanten Sichtweise und berücksichtigen nicht die Ausbildung und Ausrüstung z.B. von Polizeibeamten.

In dem Entwurf wird durchgehend vermieden, die erforderlichen Herdenschutzmaßnahmen klar zu benennen. Überdies wird der Eindruck vermittelt, ein standardgemäßer Herdenschutz sei gleichbedeutend mit „sicherem“ Schutz vor Wölfen. Dies, so die DBB-Wolf, sei ein Missverständnis: Standardgemäßer Herdenschutz sei stets nur ein Kompromiss zwischen gutem Schutz einerseits und dem Machbaren des Nutztierhalters andererseits, aber eben kein absoluter Schutz. Weil der Entwurf kaum auf die Notwendigkeit eines guten Herdenschutzes eingeht, münden die Empfehlungen immer wieder in der Entnahme des Wolfes. Wölfe, die im (nicht näher definierten) „Siedlungsbereich“ erscheinen, dürfen nach dem Entwurf jederzeit geschossen werden, selbst während der Welpenaufzucht – dabei wird übersehen, dass in unserem dicht besiedelten Land so gut wie jeder Wolf das ein oder andere Mal im Siedlungsbereich erscheinen wird.

Schließlich werden trotz fachlich widersprüchlicher Begründung mehrmals Empfehlungen zur „Entnahme“ eines Wolfes ausgesprochen, die sich in der Praxis nicht verwirklichen lassen. Ganz besonders gilt das für Überlegungen, ganze Rudel zu entnehmen.

Die Verbände, so war aus dem Ministerium zu vernehmen, sind nun zu schriftlichen Stellungnahmen aufgefordert. Das hatte man schon einmal, nämlich zur Plenumsbesprechung April 2017 – der Aufwand war enorm, das Ergebnis ein Desaster. Eine juristische Stellungnahme steht noch aus.

Wir werden uns auf eine geharnischte Auseinandersetzung einstellen müssen. Darauf freut sich schon

Ihr

Unterschrift UW

 

 

 

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