Die Wolfs-Verordnung: viel Wind um nichts

Die Wolfs-Verordnung: viel Wind um nichts

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31.05.2017

In Brandenburg ist seit Monaten eine Wolfs-Verordnung im Gespräch. In diesen Tagen ist den Verbänden der erste Entwurf zur Stellungnahme zugegangen. Besonders die Nutztierhalter erwarten von der Wolfs-VO ein härteres – oder besser: überhaupt ein Vorgehen gegen Wölfe. Manche Politiker haben den Eindruck, es müsse etwas „gegen die Wölfe“ getan werden, durch zwiespältige oder populistische Äußerungen befeuert. Das gilt nicht nur für Brandenburg, das in jüngster Zeit gleich mehrfach mit Initiativen zur Lösung des „Wolfsproblems“ von sich reden gemacht hat. Es gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern mit gerade mal drei Wolfsrudeln. Es gilt auch für Bayern mit noch gar keinem. So war immer wieder von Obergrenzen, „Akzeptanzkorridoren“ oder wolfsfreien Zonen zu hören. Ein unbefangener Zuhörer musste den Eindruck gewinnen, das Land sei voll von „Problemwölfen.“

Geht es den Wölfen jetzt also mit einer Wolfs-VO an den Kragen? Mitnichten. Da war viel Wind um nichts.

Optimismus sieht anders aus: Blick ins Brandenburger Wolfsplenum (Foto Herklotz)

Optimismus sieht anders aus: Blick ins Brandenburger Wolfsplenum (Foto Herklotz)

Die Botschaft der Wolfs-VO lässt sich in zwei Sätzen zusammenfassen: Wölfe, die sich so verhalten wie die meisten ihrer Artgenossen, bleiben auch künftig unbehelligt. Und die wenigen Wölfe, die den Menschen wiederholt unangenehm nahe kommen oder aber notorisch (also wiederholt) anerkannte Herdenschutzmaßnahmen überwinden, müssen mit dem Schlimmsten rechnen. Sie können „entnommen“ – sprich erschossen werden.

Das ist gut so. Und das war schon immer so, seit der erste Wolfsmanagementplan (in Sachsen, 2009) aufgestellt wurde. Andere Länder, auch Brandenburg, haben die sächsische Vorlage im Wesentlichen übernommen. Es hat daher auch niemals Gründe gegeben, Eingriffsmöglichkeiten gegen „Problemwölfe“ zu fordern – die gab es schon von Anfang an. Wer etwas anderes meinte, war schlicht im Irrtum. Was fehlte, waren lediglich die so genannten „Problemwölfe.“ Die sind allerdings so selten wie ein weißer Hirsch.

Das MLUL in Potsdam hat sich mit der Wolfs-VO Mühe gegeben, das muss man ihm lassen. Es ist alles andere als einfach, durch den Wust der verschiedenen Rechtsvorschriften, der föderalistischen Eigenheiten und der Vorstellungen parteigebundener Ressortchefs einen Pfad zu finden, den die Mehrheit mitgehen kann. Dabei kann eigentlich nur ein bürokratisches Monster herauskommen. Die bürokratischen und juristischen Regeln für den Zugriff auf verhaltensauffällige Wölfe waren bisher nicht oder allenfalls nur sehr allgemein formuliert. Das Regelwerk, das nun in der Wolfs-VO entworfen ist, stellt einiges klar. Gleichzeitig bietet es neuen Raum für mannigfaltige Interpretationen. Es wird nicht einfacher mit den Wölfen.

Besonders kompliziert ist es, wenn rasch und überzeugend gegen Wölfe einzuschreiten ist, die Menschen gefährlich werden können. Die Wolfs-VO versucht, nach Rezeptbuchmanier vorzugeben, was vorzunehmen ist. Dabei weiß man doch: In der Küche geht es regelmäßig schief, wenn der Koch krank ist und Laien nach Rezeptbuch kochen. Die Einschätzung wilder Tiere ist ungleich komplizierter als ein Schweinebraten. Deshalb sollte man die Rezeptbuchmethode gar nicht erst versuchen, sondern die Einschaltung von ausgewiesenen Fachleuten vorsehen. Es sei zugegeben, dass wir daran überall Mangel haben – wen wundert’s, nach 200 Jahren Wolfsabstinenz. Aber gerade deshalb muss genau hier der Schwerpunkt gesetzt werden: bei der Heranbildung solcher Fachleute. Diese Investition lohnt sich; denn es geht ja erst richtig los mit den Wölfen! uw