„Begrenzte Abschussfreigabe“ von Wölfen?

„Begrenzte Abschussfreigabe“ von Wölfen?

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18.04.2017

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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hat sich für einen besseren Schutz von Nutztieren vor Wölfen ausgesprochen. Dazu müsse auch über eine „begrenzte Abschussfreigabe“ geredet werden, sagte Schmidt der „Mittelbayerischen Zeitung.“ Zugleich lehnte der CSU-Politiker aber Forderungen ab, den Wolf unter das Jagdrecht zu stellen: „Der Wolf ist und bleibt kein jagdbares Wild.“

„Einzelne gefährliche Tiere können bereits heute nach strengen Regeln abgeschossen werden“, fügte Schmidt hinzu. „Wir kommen aber an den Punkt, wo wir im Rahmen der Bestandskontrolle über eine begrenzte Abschussfreigabe reden müssen.“

Der Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist gar nicht zuständig für geschützte Tiere (das ist seine Amtskollegin Barbara Hendricks im Umweltministerium). Aber er will Wölfe schießen lassen. Was kann er bloß meinen mit einer „begrenzten Abschussfreigabe?“ Meint Herr Schmidt im Ernst, das trage etwas zum Schutz der Weidetiere bei? Und wer soll diese „begrenzten“ Abschüsse durchführen? Jäger wohl nicht – denn dazu müsste der Wolf ins Jagdrecht, was der Minister selber ausschließt: „Der Wolf ist und bleibt kein jagdbares Wild!“ Gleichzeitig stellt er fest, man könne jetzt schon „einzelne gefährliche Tiere“ schießen – davon haben wir allerdings bis heute im Bundesgebiet noch keinen gesehen. Und mit dem Schutz von Weidetieren hat das ohnehin nichts zu tun. Wer aber, bitte sehr, soll Wölfe schießen, wenn sie nicht im Jagdrecht stehen? Etwa Polizeibeamte? Oder Soldaten der Bundeswehr? Oder die oberbayerischen Gebirgsschützen mit Vorderladern und Schwarzpulver?

Es trumpt überall, nicht nur in der großen, sondern auch in der kleinen Politik. Populismus ist in. Und da gibt es immer noch Leute, die sich über Politikverdrossenheit wundern. uw